Schutz von Anfang an Vorsorge-Impfungen bei Kindern

Kinder: Wenn sie das Licht der Welt erblicken, muss sich ihr Immunsystem spätestens nach der Stillzeit erst Stück für Stück aufbauen. Im Kindergartenalter durchleben sie die typischen Kinderkrankheiten, gegen die sie dann lebenslang immun sind. Doch aufgepasst: Manche Kinderkrankheit kann zu gefährlichen Komplikationen und Folgeschäden führen; im Erwachsenenalter verlaufen sie ohnedies schwerer. Impfen lautet da die Devise.

Zuletzt überarbeitet Februar 2026

Immunologischer Nestschutz

Das Immunsystem: Täglich wehrt es eine Flut von Keimen aus der Umwelt ab – auch bei Neugeborenen. Sie haben einen immunologischen Nestschutz. Denn bereits während der Schwangerschaft gibt die Mutter über die Nabelschnur Antikörper an ihr Kind ab, sodass das Kind denselben Immunstatus wie die Mutter besitzt. 

Immunstatus vor Schwangerschaft prüfen

In der Stillzeit bleibt dieser Schutz über die Muttermilch erhalten. Frauen sollten deshalb am besten vor einer Schwangerschaft den eigenen Immunstatus ärztlich überprüfen lassen. Denn die Immunität der Schwangeren schützt auch das Ungeborene.

Vorsorgen von U1 bis U9

Nach der Geburt wird das körpereigene Abwehrsystem Schritt für Schritt aufgebaut. Ob dies störungsfrei geschieht, wird auch durch die Vorsorgeuntersuchungen, die sogenannten U1- bis U9-Untersuchungen, kontrolliert, die das Kind während seiner Entwicklung bis zum sechsten Lebensjahr begleiten.

Typische Kinderkrankheiten oder Krankheiten in der Kindheit?

Schnupfen, Halsentzündungen, Bronchitis sind häufige Krankheiten im Kindesalter. Drei bis fünf Erkältungen im Jahr sind völlig normal. Kommen dazu jedoch Husten und Fieber, sollten Eltern ärztlichen Rat suchen. Grundsätzlich gilt: Je jünger das Kind, desto eher die kinderärztliche Praxis aufsuchen!

Schnell angesteckt

Häufigste Ursachen für Kinderkrankheiten sind Viren oder Bakterien. Ob eine Infektion auch zu einer Erkrankung führt, hängt von der Art der Erreger sowie der Abwehrlage des kindlichen Organismus ab. Kinderkrankheiten zeichnen sich durch eine besonders hohe Ansteckungsgeschwindigkeit aus, bedingt durch den engen Kontakt der Kinder untereinander – etwa in Kindergärten oder Schulen.

Gefährliche Komplikationen

Typische Kinderkrankheiten sind Masern, Mumps, Röteln oder Windpocken. Sie sind meist mit Hautausschlägen verbunden und können zu gefährlichen Komplikationen führen: Mittelohr-, Lungen- oder Hirnhautentzündungen und spätere Unfruchtbarkeit bei Männern sind mögliche Folgen von Masern, Mumps oder Röteln. Gefährlich sind auch Diphtherie und Kinderlähmung. Dank systematischer Schutzimpfungen sind sie in Deutschland kaum mehr vorhanden. Zur Diagnose macht man Bluttests oder Abstrichuntersuchungen aus dem Rachenraum bei Diphtherie, Scharlach und Keuchhusten.

Impfen schützt – keine Angst vor Nebenwirkungen

Kinder sollten so früh und so vollständig wie möglich geimpft werden, das ist das erklärte Ziel der Ständigen Impfkommissionam Robert Koch-lnstitut (STIKO).

Die STIKO empfiehlt zur Grundimmunisierung:

Ab einem Alter von sechs Wochen Schutzimpfung gegen

  •  Rotaviren

Ab einem Alter von zwei Monaten Schutzimpfung gegen

  • Wundstarrkrampf (Tetanus)
  • Diphtherie
  • Keuchhusten (Pertussis),
  • Hib - H. influenzae Typ b (die Bakterien können schwere Entzündungserkrankungen zum Beispiel der Hirnhäute verursachen)
  • Kinderlähmung (Poliomyelitis)
  • Hepatitis B
  • Pneumokokken
  • Meningokokken B (die Erreger können schwere Hirnhautentzündungen und Sepsis-Erkrankungen verursachen)

Je nach Impfung erfolgt der kleine Piks alle vier bis sechs Wochen mehrmals wiederholt. Bei den Schutzimpfungen werden dem gesunden Kind abgeschwächte Erreger gespritzt. Es entwickelt Antikörper, ohne zu erkranken. Kommt es ein zweites Mal mit den Erregern in Kontakt, erkennt sein Immunsystem diese sofort und wehrt sie ab.

Ab dem 11. bis 14. Lebensmonat Schutzimpfung gegen

  • Masern
  • Mumps
  • Röteln
  • Windpocken (Varizellen)

Im Alter von  12 bis 14 Jahren  Schutzimpfung 

  • Meningokokken der Serogruppen A, C, W und Y (MenACWY)

Die Impfung erfolgt einmalig mit einem Vierfachwirkstoff.  Sie sollte bei Ungeimpften bis zum 25. Geburtstag nachgeholt werden.

Auf vollständigen Impfschutz und Auffrischung achten

Dank der Verwendung von Kombinationsimpfstoffen können Kleinkinder heute mit nur sechs Injektionen effektiv gegen neun Infektionskrankheiten geschützt werden. Auffrischungen sind mit fünf bis sechs Jahren und zwischen dem 9. und 17. Lebensjahr nötig. Auch Erwachsene sollten ihren Impfschutz regelmäßig auffrischen lassen. Für Erwachsene empfiehlt die STIKO in diesem Zusammenhang eine Keuchhusten-Impfung in Kombination mit der Diphterie- und Tetanusimpfung. Empfohlen wird dies, weil sich in der Vergangenheit immer wieder Erwachsene bei anderen Erwachsenen und Kindern infiziert haben.

Hier finden Sie den Impfkalender der STIKO

Impfschutz in besonderen Lebenslagen

Kinder mit bestimmten Grunderkrankungen und chronischen Erkrankungen benötigen mitunter einen besonderen Impfschutz (Indikationsimpfungen).

Zum Beispiel Pneumokokken:
Liegt bereits etwa eine Immunschwäche vor, schützt eine einmalige Impfung mit einem besonders wirkungsstarken Impfstoff  (PCV 20) besser als die übliche Grundimmunisierung mit drei Teilimpfungen. Wenn sich erst im Verlauf der Kindheit eine chronische Erkrankung wie beispielsweise Diabetes oder Asthma einstellt, raten die Fachleute der STIKO auch dann zur Impfung mit PCV 20, wenn die Grundimmunsierung mit dem üblichen Dreifach-Impfschema erfolgt ist. Zwischen der Einmal-Impfung und der Grundimmunsierung sollten jedoch Zeitabstände von einem bis zu sechs Jahren liegen. Wann die zusätzliche Impfung erfolgen sollte, besprechen Eltern am besten mit den betreuenden Ärzt*innen.

Fragen und Antworten zur Pneumokkken-Indikationsimpfung bietet das Robert Koch-Institut.

Grundsätzliche Informationen und aktuelle Empfehlungen für Standard- und Indikationsimpfungen stellt das RKI in seiner Veröffentlichung Epidemiologisches Bulletin 4/2026 zur Verfügung.

Impfreaktionen weniger gefährlich als Folgeschäden einer Infektion

Mögliche Impfreaktionen sind Fieber, Übelkeit und Ausschlag. Dies sollte kein Grund sein, die Kinder nicht impfen zu lassen. Eltern, die Impfungen ablehnen, nehmen das höhere Risiko in Kauf, dass ihre Kinder unter möglichen Folgeschäden einer Kinderkrankheit leiden.

Masern – ein besonderer Fall

Masern gehören zu den ansteckendsten Infektionskrankheiten beim Menschen. Sie bergen die Gefahr für schwere Komplikationen. Kinder und Erwachsene, die diese Krankheit durchmachen, tragen zudem das Risiko, eine Gehirnentzündung (SSPE – subakute sklerosierende Panenzephalitis) zu entwickeln. Es kann 15 Jahre dauern, bis diese Spätfolge auftritt, und die Erkrankung endet immer tödlich. Aktuelle Studien deuten inzwischen darauf hin, dass das Risiko für SSPE in Deutschland, Großbritannien und den USA deutlich höher ist als bislang angenommen.

Die Weltgesundheitsorganisation (WHO) hat sich zum Ziel gesetzt, die Ausbreitung von Masern durch einen ausreichenden Impfschutz zu verhindern. Dies ist möglich, wenn 95 Prozent der Bevölkerung gegen Masern geschützt sind. Deutschland hat dieses Ziel noch nicht erreicht. Im Gegenteil: Seit 15 Jahren stagniert die Anzahl der gemeldeten Fälle. Es kommt regional immer wieder zu Ausbrüchen. Das Robert Koch-Institut geht zudem von einer höheren Dunkelziffer bei der Erkrankung aus. Da Kleinstkinder erst ab 11 Monaten geimpft werden sollten, sind sie jedoch besonders auf eine Herdenimmunität ihrer Umwelt angewiesen.

Die STIKO empfiehlt die zweimalige Impfung gegen Masern für alle Kinder zwischen dem 11. und 15. Lebensmonat. Die zweite Impfung sollte vor dem zweiten Geburtstag erfolgen. Verpasste Impfungen in späteren Lebensjahren sollten so schnell wie möglich nachgeholt werden. Die Impfung erfolgt als Kombinationsimpfung gemeinsam mit der Impfung gegen Mumps und Röteln (und eventuell Windpocken).

Impfpflicht Masernschutzgesetz (seit 1. März 2020)

Im Hinblick auf den Schutz von Schul- und Kindergartenkindern besteht bereits ab dem vollendeten ersten Lebensjahr beim Eintritt in Kindergarten oder Schule eine Nachweispflicht. Das bedeutet: Nur mit nachgewiesenem Impfschutz kann die Kita oder die Schule besucht werden. Auch bei der Betreuung durch eine Kindertagespflegeperson muss in der Regel ein Nachweis über die Masernimpfung erfolgen. Dies gilt u. a. auch für Personen, die in Gemeinschaftseinrichtungen oder medizinischen Einrichtungen tätig sind (z. B. Erzieher, Lehrer, Tagespflegepersonen und medizinisches Personal).

Impfung gegen Hepatitis B

Doch es gibt noch weitere Erkrankungen, gegen die die STIKO eine Impfung empfiehlt. Sie rät zur Hepatitis-B-Impfung aller Kinder und Jugendlichen. Auch Frauen im gebärfähigen Alter sollten einen wirkungsvollen Hepatitis-B-Impfschutz aufweisen. Alle Schwangeren werden auf Hepatitis-B-Antigene getestet. Da die Hauptinfektionsgefahr unmittelbar nach der Geburt besteht, ist in Deutschland die Hepatitis-B-Impfung ab dem dritten Lebensmonat vorgesehen. Denn: Fast 90 Prozent der Infektionen verlaufen bei Neugeborenen chronisch und verursachen in vielen Fällen Komplikationen, wie etwa eine Leberzirrhose.

HPV-Impfung für Mädchen und Jungen

Des weiteren empfiehlt die STIKO die Impfung gegen Humane Papillomviren (HPV) für Mädchen und Jungen im Alter von 9 bis 14 Jahren. In diesem Alter sind zwei Impfungen im Abstand von mindestens fünf Monaten notwendig. Sollte die erste HPV-Impfung im Alter von 15 Jahren oder älter verabreicht werden, sind insgesamt drei Impfungen erforderlich. Eine Nachholimpfung sollte bis zum Alter von 17 Jahren erfolgen. Ziel ist die Verringerung von HPV-assoziierten Tumoren. Die Kosten für die Impfungen werden von den gesetzlichen Krankenkassen übernommen. Mit moderner Labordiagnostik können Ärzt*innen zudem überprüfen, ob gegen bestimmte Krankheiten ein Impfschutz besteht. Dazu messen sie die Menge von Antikörpern im Blut, die der Körper gegen den jeweiligen Erreger gebildet hat. 

Corona-Virus

Corona-Impfung nur für Kinder und Jugendliche mit Risikofaktoren

Die STIKO empfiehlt eine Corona-Impfung ausschließlich für Kinder und Jugendliche ab einem Alter von 6 Monaten, die ein erhöhtes Risiko für einen schweren COVID-19-Krankheits­verlauf oder ein erhöhtes Infektions­risiko haben. Dazu gehören:

  • Kinder und Jugendliche mit Grund­erkrankungen, die ein erhöhtes Risiko für schwere COVID-19-Verläufe haben
  • Kinder und Jugendliche, die in Einrichtungen der Pflege wohnen sowie
  • Jugendliche mit einem erhöhten beruflichen Infektionsrisiko in der medizinischen und pflegerischen Versorgung.

Basisimmunität

Betroffene müssen zunächst eine Basisimmunität aufbauen. Diese gilt als erreicht, wenn mindestens 3 SARS-CoV-2 Antigen­kontakte – entweder durch eine Impfung oder eine Infektion – erfolgt sind. Mindestens einer dieser Antigenkontakte muss zudem per Impfung erfolgt sein.

Auffrischimpfung

Immungesunden Kindern und Jugendlichen empfiehlt die STIKO eine jährliche Auffrisch­impfung im Herbst, sofern sie sich nicht bereits im Laufe des Jahres mit SARS-CoV-2 infiziert haben.

Bei Kindern und Jugendlichen mit Immundefizienz kann je nach Grad der Immun­suppression eine individuell angepasste Impfung mit zusätzlichen Impfstoff­dosen erforderlich sein, gegebenen­falls unterstützt durch Antikörper­bestimmungen. Dabei prüfen Ärzt*innen anhand einer Blutprobe, ob sich ausreichend Antikörper gegen Corona gebildet haben. 

Die jeweils aktuellen Empfehlungen und weitere Informationen zur Corona-Impfung bei Kindern und Jugendlichen finden Sie auf der Webseite des Robert Koch-Instituts.

Impfstatus klären

Mit moderner Labordiagnostik können Ärzt*innen auch über prüfen, ob gegen bestimmte Krankheiten ein Impfschutz besteht. Dazu messen sie die Menge von Antikörpern im Blut, die der Körper gegen den jeweiligen Erreger gebildet hat.