Kindergesundheit: Neuer Vierfach-Schutz gegen gefährliche Meningokokken

Kinder und Jugendliche im Alter von 12 bis 14 Jahren steht ab sofort eine Schutzimpfung gegen Meningokokken der Typen A, C, W und Y zu. Die Bakterien verursachen schwere Infektionskrankheiten wie eitrige Hirnhautentzündungen und Sepsis. Neben Säuglingen weisen Jugendliche im Alter von 15 bis 19 Jahren das höchste Risiko für solche invasive Meningokokken-Erkrankungen (IME) auf. Die Ständige Impfkommission STIKO hat daher ihre Impfempfehlungen angepasst. Die Kosten für die Impfung übernehmen die Krankenkassen.

Das Foto zeigt Kinder. Sie stehen auf einer Wiese im Kreis und halten ein buntes Sprungtuch über ihre Köpfe. Im Hintergrund sieht man blauen Himmel mit Schäfchenwolken.
Artem Kniaz | Unsplash

Lebensgefährliche Infektionen vermeiden

Invasive Meningokokken-Erkrankungen treten hierzulande zwar selten auf, verlaufen jedoch häufig schwer und können zu bleibenden Spätfolgen und Todesfällen führen. Besonders tückisch ist der Krankheitsverlauf: Aus anfangs eher allgemeinen Symptomen wie Kopfschmerzen und Fieber entwickeln sich innerhalb weniger Stunden lebensgefährliche Infektionen. Sie werden vor allem von den Untergruppen (Serogruppen) A, B, C, W, und Y der Meningokokken verursacht. All diese Erkrankungen lassen sich durch Schutzimpfungen vermeiden.

STIKO passt Impfempfehlung an

Den Impfschutz gegen Meningokokken der Serogruppe B erhalten schon die Kleinsten. Die Grundimmunisierung startet gemäß des Impfkalenders der STIKO bereits im Alter von zwei Monaten. Ein neuer Vierfachwirkstoff schützt nun auch Kinder und Jugendliche auf einen Schlag vor den gefährlichen Erregern der Serogruppen A,C, W und Y. Daher kann die bisher empfohlene Impfung gegen Meningokokken C im Kleinkindalter entfallen.

Vierfach geschützt mit nur einem Piks

Epidemiologische Modelle zeigen: Eine Impfung im Alter von 12 bis 14 Jahren reduziert die Gefahr, an einer IME zu erkranken, besonders effektiv. Die Impfung erfolgt einmalig mit einem Vierfachwirkstoff und bedeutet für Eltern und Kinder keinen zusätzlichen Arzttermin, da sie im Rahmen der Jugendgesundheitsuntersuchung (J1) erfolgen kann. Wird die Impfung verpasst, sollte sie bis zum 25. Geburtstag nachgeholt werden, rät die STIKO.

 

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