Labortests in der Schwangerschaft Gesundheit für Mutter und Kind

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Für die meisten Paare ist es ein wunderbarerer Moment, wenn sie erfahren, dass sie ein Baby erwarten. Nun beginnt eine aufregende Zeit – und das Thema Gesundheit bekommt zusätzliches Gewicht. Schließlich geht es jetzt auch um das Wohlergehen des Nachwuchses im Bauch. Laboruntersuchungen helfen dabei, über die Gesundheit der werdenden Mutter und des Ungeborenen zu wachen und es vor Gefahren zu schützen.

zuletzt überarbeitet Juni 2023

Grundlage Mutterschaftsrichtlinien

Welche Vorsorgeleistungen schwangeren Frauen zustehen, regeln die „Richtlinien des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA) über die ärztliche Betreuung während der Schwangerschaft und nach der Entbindung“, kurz „Mutterschaftsrichtlinien“ des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA). Die Kosten für die dort aufgeführten Untersuchungen übernimmt die Gesetzliche Krankenversicherung (GKV).

Auch verschiedene Laboruntersuchungen sieht der Leistungskatalog vor. Sie klären, ob die Mutter immun gegen Erreger ist, die dem Ungeborenen schaden können, ob Infektionen vorliegen, die behandelt werden müssen, ob das Blut der Mutter und das des Ungeborenen sich vertragen und ob die Nieren der Schwangeren gesund sind.

Pränataltestung im Rahmen der Mutterschaftsuntersuchungen

  • Im August 2020 hat der G-BA die Aufnahme der pränatalen Bestimmung des fetalen Rhesusfaktors in die Mutterschafts-Richtlinie beschlossen. Seit Juli 2021 wird der Test durch die gesetzlichen Krankenkassen bezahlt.
     
  • Seit Juli 2022 übernehmen die gesetzlichen Krankenkassen in begründeten Einzelfällen die Kosten für einen DNA-Bluttest auf Trisomie 13, 18 und 21, auch nicht- invasiver Pränataltest (NIPT) genannt. Ein unauffälliges Ergebnis schließt mit sehr hoher Zuverlässigkeit aus, dass das Ungeborene eine Trisomie hat. Nur noch bei einem auffälligen Test ist dann zur Bestätigung die herkömmliche Fruchtwasseruntersuchung (Amniozentese) oder Gewebeentnahme aus der Plazenta (Chorionzottenbiopsie) erforderlich. Der Test gehört gehört nicht zu den allgemein empfohlenen Vorsorgeuntersuchungen für alle Schwangeren. Die gesetzlichen Krankenkassen bezahlen ihn seit 1. Juli 2022, wenn eine Frau gemeinsam mit ihrer Ärztin oder ihrem Arzt zu der Überzeugung kommt, dass der Test in ihrer persönlichen Situation notwendig ist.

Schutz für Mutter und Kind: Regelleistungen der GKV

So sieht der Vorsorgefahrplan mit Labortests laut Mutterpass aus:

Um Blasenentzündungen sowie Diabetes- und Nierenerkrankungen der Schwangeren auszuschließen, untersuchen Labormediziner regelmäßig eine Probe aus dem Mittelstrahlurin auf Zucker, Eiweißbestandteile und Bakterien. Hinweise auf erhöhten Blutzucker (Schwangerschaftsdiabetes) gibt ein oraler Glukosetoleranztest (24. bis 28. Schwangerschaftswoche).

Wann: in den ersten Wochen der Schwangerschaft, dann alle vier Wochen, in den letzten zwei Schwangerschaftsmonaten alle zwei Wochen

Zu niedrige Hämoglobinwerte können auf eine Anämie hinweisen. Am häufigsten tritt die Eisenmangel-Anämie auf. Das Blut untersucht der Arzt auch bei jedem späteren Schwangerschaftsvorsorgetermin mit.

Wann: in den ersten Wochen der Schwangerschaft, dann alle vier Wochen, in den letzten zwei Schwangerschaftsmonaten alle zwei Wochen

Eine Rötelninfektion zu Beginn der Schwangerschaft kann das Kind schwer schädigen, wenn die Mutter bisher noch nicht an Röteln erkrankt war.

Wann: in den ersten Wochen der Schwangerschaft

Eine Infektion mit Syphilis kann die Gesundheit des Kindes vor und nach der Geburt beeinträchtigen und zum Beispiel zu geistiger Behinderung führen. Falls die Mutter infiziert ist und auch ihr Ungeborenes angesteckt hat, kann es bereits im Mutterleib behandelt werden. Dafür nimmt die Schwangere Antibiotika ein, die sie über die Nabelschnur an das Kind im Bauch weitergibt.

Wann: in den ersten Wochen der Schwangerschaft

Mit dem HIV-Test prüft der Arzt, ob die Schwangere HI-Viren in sich trägt. Zwar verläuft eine Schwangerschaft für HIV-infizierte Frauen, die keine Symptome aufweisen, meist unproblematisch. In 13 Prozent der Fälle geben sie das Virus aber an ihr Kind weiter. Auch über die Muttermilch kann das Virus übertragen werden. Bei einem positiven HIV-Test können die Ärzte das Infektionsrisiko für das Kind verringern, etwa durch eine Mehrfachtherapie mit Medikamenten. Da sich das Virus auch im Fruchtwasser findet, müssen Mediziner zudem Vorsichtsmaßnahmen ergreifen, um eine Ansteckung während der Geburt zu verhindern.

Wann: in den ersten Wochen der Schwangerschaft

Mit dieser Blutuntersuchung prüfen die Ärzte, ob die Schwangere an Hepatitis B erkrankt ist. Dann könnte sie ihr Neugeborenes anstecken – mit schweren Folgen für dessen Gesundheit. Besteht ein Ansteckungsrisiko, wird das Baby nach der Geburt sofort geimpft. So kann eine Infektion vermieden werden. Zudem können Schwangere bei einem positiven Test zudem unmittelbar gegen die Hepatitis behandelt werden. So sinkt die Viruslast der Schwangeren und damit auch die Ansteckungsgefahr für das Ungeborene.

Wann: So früh wie möglich nach Feststellen der Schwangerschaft im Rahmen der ersten serologischen Untersuchungen

Präeklampsie Labortests sichern Diagnose

Die Präeklampsie gehört zu den Bluthochdruckerkrankungen, die nur während der Schwangerschaft auftreten. Betroffene leiden an Unwohlsein, Augenflimmern, Kopfschmerzen und Wassereinlagerungen im Gewebe. In schweren Fällen drohen Nieren- und Leberversagen.

Problematisch: Die Symptome einer Präeklampsie sind durchaus nicht immer eindeutig. Schätzungsweise entwickeln über zehn Prozent der Schwangeren Symptome. Nur drei bis fünf Prozent erkranken letztlich aber an Präeklampsie.

Die Präeklampsie klingt in der Regel nach der Geburt ab. Bis zu 35 Prozent der Frauen, die während einer Schwangerschaft schon einmal erkrankt sind, müssen allerdings auch in folgenden Schwangerschaften mit dieser Komplikation rechnen.

Ab dem  1. Oktober 2019 übernehmen die Krankenkassen beim Vorliegen des Verdachts auf eine Präeklampsie die Kosten für diagnostische Labortests. Sie erstatteten die Bestimmung der PlGF-Konzentration und des sFlt-1/PlGF-Quotienten (mehr dazu unter "Diagnose").

Wissenschaftler gehen davon aus, dass die Präeklampsie durch eine Fehlbildung der Blutgefäße in der Plazenta entsteht. Bei betroffenen Schwangeren reicht die Durchblutung der Plazenta nicht aus, weil sich nicht ausreichend Blutgefäße bilden konnten. Dem Ungeborenen droht dann eine Mangelversorgung, die sein Wachstum beeinträchtigen kann.

Bis vor einigen Jahren könnten Ärzte zur Diagnose nur auf Anamnese-Gespräch, klinische Symptome, Ultraschalluntersuchungen der Blutgefäße und Urintests zurückgreifen.

Inzwischen gibt es Labormarker, die eine Präeklampsie zuverlässig anzeigen. Denn für die Gefäßfehlbildungen sind zwei Wachstumsfaktoren verantwortlich: PlGF (Placental Growth Factor) steuert das Wachstum der Blutgefäße, sFlt-1 (soluble fms-like tyrosinekinase-1) reguliert deren Rückbildung.

Liegt das Verhältnis beider Faktoren (Quotient) zueinander über 85, muss der Arzt von einer Präeklampsie ausgehen. Dann sollte die Patientin in einer Klinik für Pränatalmedizin betreut werden.

 

Die Untersuchung auf diese Biomarker wird zum 1. Oktober 2019  in die Kassenleistungen aufgenommen. Die gesetzlichen Krankenkassen übernehmen dann unter bestimmten Voraussetzungen die Kosten für die Bestimmung der PIGF-Konzentration  oder des sFlt 1/PIGFQuotienten.

Die Laboruntersuchungen können über die Krankenkassen abgerechnet werden, wenn folgende Voraussetzungen erfüllt sind:

  • neu auftretender oder bestehender Bluthochdruck
  • organische oder labordiagnostische Untersuchungsbefunde, die auf eine Präeklampsie hindeuten und keiner anderen Ursache zugeordnet werden können
  • Wachstumsstörung des Ungeborenen
  • auffälliger dopplersonographischer Befund der Gebärmutterarterie in einer Untersuchung  
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Schwangerschaftsdiagnostik: Lücken füllen!

Ärztegesellschaften, Epidemiologen und medizinische Fachgesellschaften weisen darauf hin, dass es noch deutliche Lücken in der Regelversorgung werdender Mütter gibt. Die Mediziner sind überzeugt: In den Mutterschaftsrichtlinien fehlen eine Reihe wichtiger Untersuchungen, mit denen weitere Risikofaktoren für Schwangere und deren ungeborene Kinder ausgeschlossen werden können.

Regelleistungen ausweiten

So fordern etwa die Mitglieder der Beratenden Kommission Toxoplasmose und Schwangerschaft am RKI seit Langem, Schwangere auf Toxoplasmose-Infektionen zu untersuchen – und zwar als Regelleistung und nicht nur bei klinischem Verdacht. Auch Gynäkologen, Neugeborenmediziner und Perinatalmediziner (sie begleiten Schwangere kurz vor und nach der Geburt) empfehlen in einer gemeinsamen Behandlungsleitlinie unter Federführung der Deutschen Gesellschaft für Geburtshilfe und Gynäkologie (DGGG), jede Schwangere auf eine Infektion mit B-Streptokokken zu testen.

Risiko „stille“ Infektion

Auch Ringelröteln, Windpocken und Zytomegalie-Infektionen können Ärzte im Labor leicht erkennen. Oft reicht dafür eine Blutprobe oder ein Abstrich. Die Labortests sind auch deshalb wichtig, weil die Infektionen mehrheitlich keine oder keine eindeutigen Symptome verursachen; die Schwangeren bemerken häufig gar nicht, dass sie sich infiziert haben. Dennoch können sie die Krankheiten an ihr Ungeborenes weitergeben – mit schwerwiegenden Folgen: Die Kinder leiden nicht selten an Entwicklungsstörungen, Fehlbildungen, Seh- und Hörstörungen oder schweren Behinderungen. Im schlimmsten Fall erleiden betroffene Schwangere Fehl- oder Totgeburten.

Mutterschaftsrichtlinien müssen ergänzt werden

In Deutschland herrscht immer noch Nachholbedarf bei der Schwangerschaftsdiagnostik, die folgenden Tests fehlen bisher in den Mutterschaftsrichtlinien. Zwar übernehmen die gesetzlichen Krankenkassen die Kosten im Einzelfall „bei begründetem Verdacht“. Die Mehrzahl der Schwangeren muss sie jedoch selbst bezahlen. Dabei sind einige dieser Untersuchungen in Nachbarländern wie Österreich und Frankreich längst Teil der gesetzlichen Schwangerenvorsorge.

Gut zu wissen: Was bedeutet eigentlich „begründeter Verdacht“?

„Begründeter Verdacht“ besteht, wenn Schwangere klinische Symptome einer Infektion zeigen oder in ihrem Umfeld Krankheitsfälle aufgetreten sind. Viele der Infektionen, die das Ungeborene gefährden können, verlaufen jedoch oft unbemerkt. Darum sollten werdende Eltern sich bei ihrer Krankenkasse erkundigen, welche Tests sie zusätzlich übernimmt. Das Informationsportal www.krankenkassen.de bietet einen Überblick über Krankenkassen mit erweitertem Leistungsangebot.

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Noch keine Kassenleistungen

Toxoplasmose

Der Einzeller Toxoplasma gondii wird vorwiegend durch Verzehr von rohem Fleisch und den Kontakt mit Katzenkot auf den Menschen übertragen. Bei gesunden Menschen mit intaktem Immunsystem verursacht die Infektion keine Symptome.

Wer einmal infiziert war, ist gegen den Erreger immun. Gefährlich ist der Erreger für das ungeborene Kind, wenn sich die Mutter während der Schwangerschaft erstmals ansteckt.

In den ersten Wochen der Schwangerschaft kann eine Infektion die Gesundheit des Ungeborenen besonders schwer schädigen: Wasserkopf, Verkalkungen der Hirngefäße, Entwicklungsverzögerungen, Entzündungen der Netzhaut und weitere Augenerkrankungen sind die Folgen.

Das Infektionsrisiko für das Ungeborene steigt im Laufe der Schwangerschaft: Es liegt in der zweiten Schwangerschaftshälfte bei 60 Prozent. Allerdings: Je später das Kind im Bauch sich ansteckt, desto größer sind die Chancen, dass es nur zu leichten Folgeschäden kommt.

Ob die Mutter immun gegen Toxoplasmose-Erreger ist, kann der Arzt nur durch einen Bluttest auf Antikörper klären. Mediziner gehen davon aus, dass über 75 Prozent der Frauen im Hauptschwangerschaftsalter keine Antikörper besitzen. Etwa die Hälfte der Frauen, die sich in der Schwangerschaft erstmals infizieren, überträgt den Erreger auf ihr Ungeborenes, schätzen Experten des RKI.

Das Problem: Mehr als neun von zehn Erstinfektionen bei Schwangeren verlaufen symptomlos.

Infizierte Schwangere sollten in der Frühschwangerschaft mit einem Antibiotikum behandelt werden, so Experten des RKI. Nach der 16. Schwangerschaftswoche empfehlen sie, die Antibiotika mit einem Wirkstoff gegen Parasiten und Folinsäure zu kombinieren. Falls das Ungeborene sich angesteckt hat, läuft die Behandlung bis zum Ende der Schwangerschaft weiter.

In den neuen Bundesländern war ein Labortest auf Toxoplasmose bis 1990 für alle Schwangeren obligatorisch. In Österreich und Frankreich gehört die Untersuchung schon lange zum festen Bestandteil der Schwangerschaftsvorsorge. Mit Erfolg: Seit der Einführung des Screenings ist das Infektionsrisiko von 78 Infektionen je 10.000 Lebendgeburten in den frühen 70er Jahren bis heute auf etwa 1:10.000 gesunken. Die Experten des RKI fordern ebenso wie der Berufsverband der Frauenärzte, das Screening auch in Deutschland einzuführen.

B-Streptokokken

B-Streptokokken sind Bakterien, die bei jeder dritten bis vierten gesunden Schwangeren in der Scheide oder im Darm vorkommen. Sie verursachen in der Regel keine Beschwerden und stellen für die Schwangere selbst keine Gefahr dar. Während der Geburt kann sich das Neugeborene jedoch mit dem Bakterium anstecken.

Infiziert sich das Kind bei der Geburt, leidet es oft an einer Blutvergiftung (Sepsis) oder Lungenentzündung (Pneumonie). Seltener kommt es zu Hirnhaut- und Knochenmarksentzündungen oder Arthritis. Fachärzte warnen: Die Frühform der Infektion, die bereits 20 Stunden nach der Geburt ausbricht, kann dramatisch verlaufen und das Nervensystem des Babys langfristig schädigen.

Pro 1.000 Geburten rechnen Gynäkologen und Spezialisten für Kindermedizin mit etwa 0,47 Fällen von Neugeborenensepsis. Allerdings schätzen die Experten, dass die Dunkelziffer fünf- bis zehnmal höher liegt. Der Grund: Nur bei zehn bis 20 Prozent der erkrankten Neugeborenen ist die Infektion mit einer Bakterienkultur, die im Labor aus einer Blutprobe gezüchtet wird, nachweisbar.

    Mediziner empfehlen, alle Schwangeren in der 35. bis 37. Schwangerschaftswoche auf B-Streptokokken zu untersuchen. Ein einfacher Labortest klärt, ob die werdende Mutter infiziert ist. Labormediziner ermitteln die Infektion anhand eines Abstrichs aus der Scheide und dem Enddarm.

    Fällt der Labortest positiv aus, können die Ärzte das Ansteckungsrisiko für das Kind bei der Geburt deutlich senken. Wenn die Wehen beginnen bzw. die Fruchtblase gesprungen ist, erhält die werdende Mutter alle vier Stunden bis zur Entbindung ein Antibiotikum. Studien zeigen: Mit dieser Behandlung sinkt die Rate der Babys, die innerhalb von sieben Tagen nach der Geburt an B-Streptokokken erkranken, um etwa 70 Prozent.

    Bisher gehört ein Screening auf B-Streptokokken für Schwangere noch nicht zum Leistungskatalog der GKV. Im Einzelfall erstatten die Kassen die Kosten bei begründetem Verdacht. Mediziner der Gesellschaft für Neonatologie und Pädiatrische Intensivmedizin (GNPI), der Deutschen Gesellschaft für Gynäkologie und Geburtshilfe (DGGG), der Deutschen Gesellschaft für Pädiatrische Infektiologie (DGPI) und der Deutschen Gesellschaft für Perinatale Medizin (DGPM) fordern dagegen seit 1996 ein Screening aller Schwangeren auf Kosten der GKV.

    Zytomegalie-Virus (CMV)

    Zytomegalieviren (CMV) gehören zu den Herpes-Viren. Sie werden über Speichel, Blut, Urin, Tränen, Samen- oder Vaginalflüssigkeit übertragen. CMV verursachen bei gesunden Erwachsenen nur selten Krankheitsanzeichen. Manche fühlen sich müde oder bemerken geschwollene Lymphknoten und deuten diese Symptome als grippalen Infekt. 55 Prozent aller Frauen im gebärfähigen Alter besitzen keinen Antikörperschutz. Etwa 47 Prozent der Schwangeren werden positiv getestet.

    Die meisten Neugeborenen infizieren sich bei der Geburt. Wenn CMV-positive Mütter stillen, können sich die Babys in 35 Prozent der Fälle auch über die Muttermilch anstecken. Dazu kommt: Bis zu zehn Prozent der Schwangeren scheiden CMV in ihrem Urin aus. Die Kinder dieser Mütter werden meist nicht krank, aber selbst zum Virusträger. Sie können das Virus jahrelang an andere Kinder weitergeben, die wiederum ihre Mütter anstecken können. Bei weiteren Schwangerschaften dieser Frauen gerät dann auch deren Ungeborenes in Gefahr.

    Die schwersten Schäden entstehen, wenn werdende Mütter sich in der ersten Schwangerschaftshälfte mit CMV anstecken. Dies ist bei 30 Prozent der Betroffenen der Fall. Hautblutungen, Gelbsucht, Leber- und Milzvergrößerungen sowie Lungenentzündungen können die Folge sein. Rund vier Prozent der Kinder sterben in den ersten sechs Lebenswochen.

    Von den überlebenden Kindern leiden mehr als die Hälfte an Mikrozephalie (zu kleiner Kopf); Verkalkungen im Gehirn führen zu Krämpfen und Lähmungen. Auch geistige und körperliche Entwicklungsstörungen, Hörverlust und Sehschäden treten häufig als Folgen einer Zytomegalie auf.

    Den aktuellen Immunstatus der Schwangeren hinsichtlich der CMV überprüfen Labormediziner anhand von Blutproben. Sie testen Blutserum auf Antikörper gegen die Viren. Um eine Infektion sicher auszuschließen, empfehlen Experten des RKI, mindestens zwei Blutproben im Abstand von etwa 14 Tagen im Labor zu untersuchen.

    Bisher stehen noch keine Behandlungen für betroffene Schwangere zur Verfügung. Erkrankte Neugeborene erhalten Virostatika – Medikamente, die den Vermehrungsprozess von Viren hemmen.

    Zukünftig könnten infizierte Schwangere mit Hyperimmunglobulinen behandelt werden. Diese spezifischen Antikörper verhindern, dass sich die CMV im Körper ausbreiten. Erste Ergebnisse einer noch laufenden, groß angelegten Zulassungsstudie zeigen, dass die Hyperimmunglobuline das Ungeborene offenbar effektiv schützen. Im Einzelfall können Schwangere bereits vor der Zulassung mit Hyperimmunglobulinen behandelt werden.

    Schwangere, die nicht gegen CMV immun sind, sollten besonders auf Hygiene achten. Einige Verhaltensregen helfen dabei, sich vor einer Ansteckung zu schützen: Hände immer gründlich waschen und desinfizieren; Geschirr und Besteck nicht mit anderen teilen; Zahnbürsten, Handtücher und Waschlappen nicht gemeinsam benutzen.

    Windpocken

    Windpocken werden durch das Varizella-Zoster-Virus (VZV) ausgelöst. VZV ist hoch ansteckend – die Viren überwinden problemlos einige Meter durch die Luft. Typischerweise überträgt sich VZV durch Tröpfcheninfektion beim Husten, Niesen oder Sprechen. Vor allem Kinder im Vorschulalter erkranken an Windpocken. Die meisten von ihnen sind anschließend lebenslang gegen die Krankheit immun.

    Nach Angaben des Berufsverbandes der Frauenärzte fehlt hierzulande fünf bis sieben Prozent der Frauen im gebärfähigen Alter diese Immunität. Von 10.000 Schwangeren infizieren sich eine bis sieben mit Windpocken.

    Eine erkrankte Schwangere kann ihr ungeborenes Kind über die Plazenta während der gesamten Schwangerschaft anstecken. Wie schwerwiegend die gesundheitlichen Folgen für das Ungeborene sind, hängt davon ab, wann es sich infiziert.

    Fast 80 Prozent aller fetalen Varizellen-Syndrome treten zwischen der neunten und zwanzigsten Schwangerschaftswoche auf. Als Folge können nicht nur Haut- und Augendefekte oder neurologische Schäden in Gehirn und Rückenmark auftreten. Die Viren schwächen auch die Muskeln und das Wachstum der Gliedmaße. Etwa 50 Prozent der Ungeborenen sterben an einer Infektion mit VZV.

    Blutuntersuchungen geben Aufschluss darüber, ob Frauen mit Kinderwunsch bzw. Schwangere tatsächlich gegen VZV immun sind. Ein Labortest zeigt per Farbreaktion, ob Antikörper vorhanden sind und wie stark sie gegen eine Infektion schützen.

    Am sichersten ist es, wenn Frauen mit Kinderwunsch vor der Schwangerschaft ihren Immunstatus prüfen und sich wenn nötig impfen lassen. Bei Schwangeren, die nicht gegen Windpocken immun sind, kommt nur noch die passive Immunisierung mit spezifischen VZV-Antikörpern in Frage.

    Hatte eine werdende Mutter Kontakt zu einem Windpockenpatienten, muss diese spätestens 96 Stunden nach dem Kontakt erfolgen. Eine Infektion können Ärzte mit antiviralen Medikamenten dämpfen.

      Ringelröteln

      Eigentlich handelt es sich bei Ringelröteln um eine relativ harmlose Kinderkrankheit. Verursacht wird der girlandenförmige Hautausschlag durch das Parvovirus B 19, der sich durch Tröpfcheninfektion verbreitet. Wer die Infektion durchgemacht hat, ist in der Regel gegen den Erreger immun.

      Für Schwangere stellt das Virus jedoch eine besondere Gefahr dar: Stecken sie sich erstmals an, können sie den Erreger über die Plazenta auf das Ungeborene übertragen. Experten gehen davon aus, dass rund 40 Prozent der Schwangeren nicht immun gegen das Virus sind. Von 400 Schwangeren steckt sich eine mit dem Erreger an. In rund 30 Prozent der Fälle geben sie es an das Ungeborene weiter.

      Das Parvovirus befällt vorwiegend die roten Blutkörperchen. Der Organismus des Ungeborenen kann diese lebenswichtigen Blutbestandteile dann nicht mehr ausreichend bilden. So erleidet das Baby im Bauch eine schwere Anämie, oft sammelt sich auch Wasser im Körper und in Organen an (Hydrops fetalis). Parvoviren können zudem in fast allen Organen des Ungeborenen, einschließlich des Herzens, akut entzündliche Veränderungen hervorrufen.

      Das Risiko für Organfehlbildungen besteht vor allem, wenn die Schwangere zwischen der achten und 20. Schwangerschaftswoche an Ringelröteln erkrankt. Infiziert sie sich noch früher, verliert sie in der Regel das Ungeborene.

      Bei Schwangeren verläuft eine Ringelröteln-Infektion in etwa 30 bis 50 Prozent der Fälle ohne Symptome. Umso wichtiger ist es, sich vor oder zu Beginn der Schwangerschaft über den Immunstatus der werdenden Mutter Klarheit zu verschaffen. Dazu entnimmt der Arzt eine Blutprobe, die im Labor auf Antikörper gegen das Parvovirus B 19 untersucht wird.

      Fehlt der Schwangeren der Immunschutz, sollte sie besonders auf Hygiene achten. Steckt sich eine Frau während der Schwangerschaft an, wird der Arzt etwa zehn Wochen lang mit Ultraschall prüfen, wie es dem Ungeborenen geht. Zeigt es in diesem Zeitraum keine Symptome, besteht kein Grund zur Sorge.

      Stellt sich bei einer Vorsorgeuntersuchung heraus, dass das Ungeborene an Anämie oder Wassereinlagerungen leidet, können die Ärzte ihm dringend benötigte Blutbestandteile wie rote Blutkörperchen oder Blutplättchen mit einer Transfusion direkt in die Nabelvene zuführen. Bei der Behandlung von Wassereinlagerungen im Körper des Ungeborenen (Hydrops fetalis) kann auch eine Injektion von Gammaglobulin helfen.

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