Werdende Eltern wünschen sich nichts sehnlicher als ein gesundes Kind. Untersuchungen der Schwangeren und des Neugeborenen decken Gesundheitsrisiken auf und verhindern Folgeschäden.
Zuletzt überarbeitet Juli 2024
Im Rahmen der Mutterschaftsvorsorge werden Schwangere umfassend beraten, und ihnen werden zahlreiche Labortests vorgeschlagen. Neben einer umfangreichen Eigen-, Familien- und Schwangerschaftsanamnese werden folgende allgemeine Untersuchungen durchgeführt:
Möglichst früh durch Labortests abklären:
Bei Schwangeren sollten möglichst früh ein Chlamydien-Test, ein Lues-Test, ein Röteln-Test, ein Hepatitis-B-Test, gegebenenfalls ein AIDS-Test sowie ein Antikörper-Suchtest auf Infektionen durchgeführt werden.
Die gesetzliche Krankenversicherung übernimmt auch die Kosten für Tests auf Schwangerschaftsdiabetes (Gestationsdiabetes) für alle Schwangeren. Der zweistufige Test wird zwischen dem sechsten und siebten Schwangerschaftsmonat vorgenommen.
Zuckerstoffwechsel genauer untersuchen
In einem ersten Schritt werden die Blutzuckerwerte gemessen, nachdem die Schwangere ein Glas mit Traubenzucker getrunken hat. Fällt der erste Test positiv aus, untersucht der Arzt den Zuckerstoffwechsel genauer.
Oft hilfreich: Ernährungsumstellung
Der Test ist sinnvoll, da die Blutzuckerwerte meist schon durch eine Umstellung der Ernährung normalisiert werden können. Hohe Blutzuckerwerte während der Schwangerschaft erhöhen das Risiko einer Präeklampsie (Schwangerschaftsvergiftung) und von Komplikationen während der Entbindung.
Die Präeklampsie gehört zu den Bluthochdruckerkrankungen, die nur während der Schwangerschaft auftreten. Die Krankenkassen übernehmen beim Vorliegen des Verdachts auf eine Präeklampsie die Kosten für diagnostische Labortests. Sie erstatten die Bestimmung der PlGF-Konzentration und des sFlt-1/PlGF-Quotienten.
Im August 2020 hat der G-BA die Aufnahme der pränatalen Bestimmung des fetalen Rhesusfaktors in die Mutterschafts-Richtlinie beschlossen. Seit Juli 2021 wird der Test von den gesetzlichen Krankenkassen bezahlt.
Der nicht invasive Pränataltest auf Trisomien 13, 18 und 21 (NIPT) gehört nicht zu den allgemein empfohlenen Vorsorgeuntersuchungen für alle Schwangeren. Die gesetzlichen Krankenkassen bezahlen den Test nur, wenn eine Frau gemeinsam mit ihrer Ärztin oder ihrem Arzt zu der Überzeugung kommt, dass die Untersuchung in ihrer persönlichen Situation notwendig ist. Ein unauffälliges Ergebnis schließt mit sehr hoher Zuverlässigkeit aus, dass das Ungeborene eine Trisomie hat. Nur noch bei einem auffälligen Test ist dann zur Bestätigung die herkömmliche Fruchtwasseruntersuchung (Amniozentese) oder Gewebeentnahme aus der Plazenta (Chorionzottenbiopsie) erforderlich.
In begründeten Fällen werden außerdem folgende Maßnahmen ergriffen:
Direkt nach der Geburt wird die Blutgruppe des Kindes ermittelt und sein Blut auf Antigen-Antikörper-Reaktionen untersucht. Bei bekannter Schilddrüsenerkrankung der Mutter wird außerdem durch einen sogenannten TSH-Test geprüft, ob es an einer angeborenen Schilddrüsen-Unterfunktion leidet.
Ein Neugeborenenscreening wird den Eltern Neugeborener bundesweit angeboten. Es umfasst Untersuchungen auf behandelbare angeborene Stoffwechsel- und endokrine Erkrankungen (u. a. Hypothyreose und Adrenogenitales Syndrom – AGS). Damit können bestimmte Stoffwechsel-und Hormonstörungen frühzeitig erkannt und so schwere Folgeschäden verhindert werden. Darunter auch eine Früherkennungs-Untersuchung des Neugeborenen auf cystische Fibrose, auch Mukoviszidose genannt. Dies ist eine erbliche Krankheit, die bestimmte Drüsen stimuliert, ungewöhnliche Sekrete abzusondern; dies führt zu verschiedenen Symptomen. Die wichtigsten betreffen den Verdauungstrakt und die Lunge. Seit Oktober 2021 umfasst das Neugeborenenscreening auch die spinale Muskelatrophie (SMA) und die Sichelzellkrankheit. Die SMA ist eine neuromuskuläre Erkrankung, bei der die motorischen Nervenzellen im Rückenmark absterben. Bei der Sichelzellkrankheit sind die Erythrozyten sichelförmig verkrümmt und können ihre Aufgabe, den Sauerstoff zu transportieren, nicht gut erfüllen. Ein Blutstropfen aus Babys Ferse reicht für die Tests im Labor.
Bei der Mutter wird in der ersten Woche nach der Entbindung eine Untersuchung des roten Blutfarbstoffs (Hämoglobin) vorgenommen sowie sechs bis acht Wochen nach der Entbindung, falls erforderlich, eine erneute Hämoglobin-Bestimmung und Urinuntersuchungen auf Eiweiß, Blutzucker und Sediment, worauf – wenn auffällig – eine bakteriologische Untersuchung folgt.
Eine Vielzahl von Tests bietet die gesetzliche Krankenversicherung im Rahmen der Mutterschafts- und Neugeborenen-Vorsorge an. Darüber hinaus gibt es Untersuchungen, die im Einzelfall sinnvoll sein können, allerdings von der Schwangeren selbst bezahlt werden müssen.
Das betrifft in der Schwangerschaft insbesondere die Toxoplasmose-Untersuchung. Sie wird von der gesetzlichen Krankenversicherung nur bei einem Verdacht auf Toxoplasmose finanziert, nicht jedoch als reine Vorsorge-Untersuchung. Durch eine akute Toxoplasmose-Erkrankung während der Schwangerschaft kann das Kind schwer geschädigt werden, was mit einer rechtzeitigen Erkennung und Behandlung verhindert werden kann.
Einige gesetzliche Krankenkassen übernehmen die Kosten für einen Test auf Toxoplasmose bereits im Rahmen ihres Vorsorgeangebots.
Ein Test auf das Bakterium Streptococcus B in der 35. bis 37. Schwangerschaftswoche, wie sie die amerikanische Gesundheitsbehörde eingeführt hat, ist ebenfalls sinnvoll. Dieses Bakterium ist die führende Infektionsquelle für Krankheit und Tod von Neugeborenen in den USA, wenn es nicht rechtzeitig diagnostiziert und behandelt wird.
Einige gesetzliche Krankenkassen übernehmen die Kosten für diesen Test im Rahmen ihres Vorsorgeangebotes.
Sinnvoll ist auch eine Untersuchungen auf ein Neuroblastom, eine Krebserkrankung bei Kleinkindern, die bei frühzeitiger Erkennung eine fast 100-prozentige Heilungschance ermöglicht.
Das Faltblatt „Infektionen in der Schwangerschaft – Risikoabsicherung vor und in der Schwangerschaft“ enthält dazu weitere detaillierte Informationen.