Anpassung an aktuelle Forschungsergebnisse
Mit seinem Beschluss passt der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) seine Mutterschafts-Richtlinien an die im Jahr 2021 aktualisierte S3-Leitlinie „Hepatitis-B-Virusinfektion – Prophylaxe, Diagnostik und Therapie“ an, die einen frühen Testzeitpunkt empfiehlt. Neuere Forschungsergebnisse haben jedoch gezeigt, dass nicht erst bei der Geburt selbst, sondern bereits im Mutterleib ein Übertragungsrisiko besteht, das bei hoher Viruslast der Mutter steigt. Die Gefahr einer Übertragung auf das Kind kann jedoch deutlich verringert werden, wenn infizierte Mütter schon während der Schwangerschaft mit einer antiviralen Therapie behandelt werden.
Ziel: Ansteckungsrisiko im Mutterleib senken
Deshalb ist es wichtig, eine etwaige Hepatitis-B-Virusinfektion der Mutter möglichst früh in der Schwangerschaft zu entdecken, so dass sofort nach Beendigung des ersten Trimenon und idealerweise vor der 28. Schwangerschaftswoche eine antivirale Therapie durchgeführt werden kann. Die serologische Untersuchung der Mutter zu Beginn der Schwangerschaft entfällt jedoch, wenn Immunität, zum Beispiel nach einer Impfung, nachgewiesen werden kann. Der Beschluss des G-BA ist noch nicht in Kraft. Dies erfolgt erst nach Nichtbeanstandung durch das Bundesministerium für Gesundheit und Veröffentlichung im Bundesanzeiger.
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