Vorsorge bei Neugeborenen: Stuhlfarbkarte unterstützt Früherkennung von Gallengangverschluss

Selten, aber schwerwiegend: Von 20.000 Neugeborenen erleidet eines Verschluss der Gallengänge. Unbehandelt führt die Erkrankung im zweiten oder dritten Lebensjahr zu einem tödlichen Leberversagen. Eine Stuhlfarbkarte, die zukünftig dem Kinderuntersuchungsheft beigelegt wird, hilft Eltern und Kindermediziner*innen dabei, die Erkrankung frühzeitiger zu erkennen.

Baby hält Stethoskop in der Hand
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Auffällig blasse Stuhlfarbe als Alarmsignal

Zu den typischen Symptomen, die im Krankheitsfall bereits in den ersten Lebenswochen auftreten, gehört neben einer anhaltenden Gelbsucht auch eine blasse Stuhlfarbe. Diese kann auf den Gallengangverschluss auch dann hinweisen, wenn keine Gelbsuchtsymptome auftreten. Ziel ist es, dass Eltern sich bei einer auffällig blassen Stuhlfarbe ihres Babys an eine Ärztin oder einen Arzt wenden und diese abklären lassen. Bestätigt sich ein Gallengangverschluss, kann durch eine frühzeitige Operation die Leber deutlich länger erhalten und eine Lebertransplantation zeitlich hinausgezögert werden.

Kinder-Richtlinie zur Früherkennung ergänzt

Hintergrund der Änderungen ist die Kinder-Richtlinie des G-BA. Um Erkrankungen und Entwicklungsstörungen rechtzeitig behandeln zu können, sind regelmäßige Früherkennungsuntersuchungen für Kinder ein fester Bestandteil des GKV-Leistungsspektrums. In der Kinder-Richtlinie legt der G-BA die Details fest; die Ergebnisse der Vorsorgeuntersuchungen werden im Kinderuntersuchungsheft dokumentiert. Zusätzlich zu der Stuhlfarbkarte als Ergänzung des Hefts sieht die Richtlinie zudem vor, dass Eltern bei der U2 und U3 von der Ärztin oder dem Arzt über diese Erkrankung aufgeklärt werden.

 

Quelle:

G-BA

 

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