Kinderkrankheit für Erwachsene
Hintergrund für den Aufruf der Experten: Bis Ende Februar zählten die Mitarbeiter des RKI bereits 43 Masernfälle. Im gesamten Vorjahr landeten 324 Meldungen auf den Tischen der Epidemiologen. Vor allem Erwachsene kennen häufig ihren Impfstatus nicht – und rechnen auch gar nicht mehr damit, sich mit der „Kinderkrankheit“ anzustecken. Ein gefährlicher Irrtum: Bei der Masernwelle 2015 erkrankten vor allem Patienten im Alter zwischen 18 und 44 Jahren. Dazu kommt, dass bei Erwachsenen ab 20 Jahren das Risiko für Komplikationen wie Mittelohrentzündung, Lungenentzündung oder Hirnentzündung besonders hoch liegt.
Impfstatus prüfen, Impfung nachholen
Dass vor allem die Jahrgänge nach 1970 ihren Impfschutz gegen Masern prüfen sollten, liegt an den Impfverfahren in den 70er und 80er Jahren. Damals wurden viele Kinder nur einmal geimpft. Damit die Abwehr ein Leben lang hält, benötigt das Immunsystem jedoch zwei Impfungen. Mittels Labortest kann der Arzt den Impfstatus prüfen und bei Bedarf nachimpfen. Komplizierter liegt der Fall bei Patienten, für die eine Masernimpfung nicht in Frage kommt. Dazu gehören etwa Menschen mit geschwächtem Immunsystem oder Schwangere. Falls sie mit Masernviren in Kontakt kommen, raten Experten der Ständigen Impfkommission STIKO zur passiven Impfung mittels Immunoglobulinen. Wann immer möglich, sollte zuvor per Labortest der Immunstatus der Betroffenen geklärt werden, da diese Impfung Nebenwirkungen haben kann. Dabei gilt eine Frist von drei Tagen nach Kontakt mit dem Virus. Danach sollte die Passivimpfung auch ohne Test erfolgen.
Quellen:
Robert Koch-Institut, Epid Bull 2-2017
Medical Tribune vom 17.02.2016
