Masern-Impfschutz zählt auch für Erwachsene

Von wegen Kinderkrankheit: Masern gehören zu den besonders ansteckenden Infektionskrankheiten. Zudem drohen Komplikationen wie Entzündungen im Mittelohr, der Lunge und des Gehirns. Neben Säuglingen und Kleinkindern unter fünf Jahren tragen vor allem Erwachsene, die in einem Alter von über 20 Jahre erkranken, ein erhöhtes Risiko für schwere Komplikationen. Erwachsene, die nicht oder nur unvollständig gegen Masern geimpft sind, können die Impfung nachholen, informiert das IPF zur Europäischen Impfwoche.

Ansteckend bereits vor dem ersten Symptom

Masern-Viren sind hoch ansteckend. Meist führt eine Tröpfcheninfektion zur Ansteckung. Dabei setzen Infizierte beim Husten, Niesen oder Sprechen Viren frei, die Menschen in ihrer Umgebung einatmen. Wer sich ansteckt, kann die Krankheit bereits vier Tage vor dem Auftreten erster Symptome weitergeben. Bis erste Beschwerden auftreten, können zwischen sieben und – in seltenen Fällen – sogar 21 Tage vergehen. Zu Beginn der Krankheit kommt es zu Fieber, Schnupfen und Husten. Auch die Bindehaut der Augen kann sich entzünden. Zwei bis vier Tage nach den ersten Beschwerden zeigt sich der typische fleckige Hautausschlag. 

Masernimpfung richtig nachholen

Kinder sollten bereits im Säuglings- und Kleinkindalter vollständig gegen Masern geimpft werden. Dazu gehören zwei Impfungen im Abstand von mindestens vier Wochen. Die Ständige Impfkommission STIKO empfiehlt die Masernimpfung jedoch auch allen Erwachsenen, die nach 1970 geboren sind und deren Impfstatus unklar bzw. unvollständig ist. Der Grund: Eine generelle Impfempfehlung gegen Masern besteht erst seit 1974. Wissenschaftliche Daten auf Basis von Antikörper-Messungen zeigen, dass mehr als 95 Prozent der Menschen aus früheren Jahrgängen aufgrund einer durchgemachten Infektion gegen Masern geschützt sind. Für die nachgeholte Impfung reicht eine einmalige Immunisierung mit dem gängigen Kombinationsimpfstoff gegen Masern, Mumps und Röteln (MMR-Impfstoff). Sie ist auch möglich, wenn bereits eine Immunität gegen Mumps und/oder Röteln besteht. Erwachsene mit erhöhtem beruflichem Infektionsrisiko – etwa im Gesundheitswesen – sollten laut STIKO zweimal geimpft sein.

Weitere Informationen zu diesen Themen