Laut DGG unterscheiden viele Krankenkassen und kassenärztliche Vereinigungen zwischen A- und B-Messsystemen. Dabei verursachen die A-Messgeräte in der Regel höhere Kosten. Sie liefern jedoch auch die zuverlässigeren Ergebnisse.
Günstig bedeutet oft unzuverlässig
Was ein Blutzuckermessgerät können muss, legt eine Vorgabe des Deutschen Instituts für Normung (DIN) fest. Untersuchungen zeigen: Etwa 20 bis 40 Prozent der Blutzuckermessgeräte erfüllen diese Anforderungen nicht. Geräte der B-Klasse versagen deutlich öfter als die der A-Klasse. Dies bestätigen Experten der Arbeitsgemeinschaft Diabetologische Technologie der DDG.
Lebensbedrohliche Konsequenzen
Diabetespatienten und Frauen mit Schwangerschaftsdiabetes sind auf präzise Testergebnisse angewiesen, da sie ihre Insulindosis täglich mehrfach an den aktuellen Blutzuckerwert anpassen müssen. Messen die Geräte ungenau, spritzen sich die Betroffenen zu viel oder zu wenig Insulin. Das kann lebensbedrohliche Folgen haben – zum Beispiel einen hypoglykämischen Schock (Unterzuckerung). Ist der behandelnde Arzt durch vertragliche Regeln gezwungen, minderwertige Messsysteme zu verschreiben, rät die DDG: Arzt wechseln! Mediziner in diabetologischen Fachpraxen oder in Ambulanzen von Diabeteskliniken können in der Regel hochwertige Blutzuckermesssysteme verordnen.
Quelle:
Deutsche Diabetes Gesellschaft (DGG)
Mehr lesen:
Arbeitsgemeinschaft Diabetologische Technologie (AGTD)
IPF Faltblatt Blutzucker- und Cholesterintests