A-Klasse bei Blutzuckermessgeräten

Patienten mit Diabetes Typ 1 sollten darauf achten, dass Ärzte ihnen hochwertige und zuverlässige Blutzuckermessgeräte und -teststreifen verordnen. Darauf weist die Deutsche Diabetes Gesellschaft (DDG) hin. Hintergrund: Viele Hausarztverträge zwingen Mediziner, günstigere und damit unzuverlässigere Geräte und Teststreifen zu verschreiben.

Laut DGG unterscheiden viele Krankenkassen und kassenärztliche Vereinigungen zwischen A- und B-Messsystemen. Dabei verursachen die A-Messgeräte in der Regel höhere Kosten. Sie liefern jedoch auch die zuverlässigeren Ergebnisse.

 

Günstig bedeutet oft unzuverlässig

Was ein Blutzuckermessgerät können muss, legt eine Vorgabe des Deutschen Instituts für Normung (DIN) fest. Untersuchungen zeigen: Etwa 20 bis 40 Prozent der Blutzuckermessgeräte erfüllen diese Anforderungen nicht. Geräte der B-Klasse versagen deutlich öfter als die der A-Klasse. Dies bestätigen Experten der Arbeitsgemeinschaft Diabetologische Technologie der DDG.

 

Lebensbedrohliche Konsequenzen

Diabetespatienten und Frauen mit Schwangerschaftsdiabetes sind auf präzise Testergebnisse angewiesen, da sie ihre Insulindosis täglich mehrfach an den aktuellen Blutzuckerwert anpassen müssen. Messen die Geräte ungenau, spritzen sich die Betroffenen zu viel oder zu wenig Insulin. Das kann lebensbedrohliche Folgen haben – zum Beispiel einen hypoglykämischen Schock (Unterzuckerung). Ist der behandelnde Arzt durch vertragliche Regeln gezwungen, minderwertige Messsysteme zu verschreiben, rät die DDG: Arzt wechseln! Mediziner in diabetologischen Fachpraxen oder in Ambulanzen von Diabeteskliniken können in der Regel hochwertige Blutzuckermesssysteme verordnen.

 

Quelle:

Deutsche Diabetes Gesellschaft (DGG)

 

Mehr lesen:

Deutsches Institut für Normung: Anforderungen an Blutzuckermesssysteme zur Eigenanwendung bei Diabetes mellitus

Arbeitsgemeinschaft Diabetologische Technologie (AGTD)

 

IPF Faltblatt Blutzucker- und Cholesterintests