DOSSIER: COVID-19 und Labortests

Labortests spielen eine zentrale Rolle in der COVID-19-Pandemie. Labortests können bereits infizierte Personen erkennen und dazu beitragen, dass weitere Infizierte zeitnah ermittelt werden können. So helfen sie dabei, dass Betroffene ggf. schnell die benötigte Behandlung bekommen. 

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Der Befund eines Sars-CoV-2-positiven Labortests trägt außerdem dazu bei, dass Infektionsketten aufgedeckt, nachverfolgt und unterbrochen werden können. So können viele weitere Menschen vor einer Ansteckung mit SARS-CoV-2 geschützt werden. Die Entwicklung und Produktion dieser Tests ist aufwendig und anspruchsvoll. Tests und Technologien für die Detektion von SARS-CoV-2 sind allesamt „professionell use“ und nicht zur Eigenanwendung verfügbar. Sie werden von medizinischem Fachpersonal unter vorgeschrieben Standards durchgeführt, unabhängig, ob die Probe mithilfe eines sogenannten „Schnelltests“ (Point-of-Care) oder als Test im Zentrallabor durchgeführt wird. Beide Verfahren werden stets in einer dafür qualifizierten Laborumgebung eingesetzt. Eine SARS-CoV-2-Infektion ist meldepflichtig.

Inhalt

Mit den folgenden Inhalten möchten wir Sie auf vorsorge-online.de zu diesem Ausschnitt der vielfältigen Fragestellungen und Themen im Zuge der COVID-19-Pandemie kurz und übersichtlich informieren. Links auf umfassende Übersichtsseiten im Netz sollen es Ihnen erleichtern, wichtiges Wissen rund um den neuen Erreger und den Alltag in Zeiten von COVID-19 zu finden.


Was sind Corona-Viren?

Der Name bezieht sich auf das Aussehen der Viren: Die Bezeichnung “Corona“ stammt aus dem lateinischen und bedeutet so viel wie “Kranz“ oder “Krone“. 

Und tatsächlich: Unter dem Mikroskop sehen Coronaviren aus, als würden sie viele kleine Kronen tragen. Coronaviren wurden erstmals Mitte der 1960er Jahre entdeckt. Sie sind unter Säugetieren und Vögeln weit verbreitet. Beim Menschen verursachen sie vorwiegend milde Erkältungskrankheiten, können aber mitunter schwere Lungenentzündungen hervorrufen.

Dazu gehören das Middle East Respiratory Syndrome (MERS) oder das Severe Acute Respiratory Syndrome (SARS). Das Anfang 2020 entdeckte Coronavirus SARS-CoV-2 löst die COVID-19-Erkrankung aus. Mit dem neuen SARS-CoV-2 sind nun insgesamt sieben Coronaviren bekannt, die Menschen krankmachen können.

Wie funktionieren Labortests auf COVID-19?

Ob das Immunsystem Kontakt mit dem Erreger SARS-CoV-2 hatte, lässt sich mit verschiedenen Labortests nachweisen.

Um eine akute Infektion festzustellen, müssen Medizinerinnen und Mediziner den Erreger im Organismus direkt nachweisen. Dazu kommen verschiedene Labortestverfahren in Frage.

Genomnachweis mittels real-time RT-PCR

Der Name dieses Testverfahrens setzt sich aus seinen wichtigsten Bestandteilen zusammen: PCR steht für „Polymerase Chain Reaction“ – zu Deutsch „Polymerase-Kettenreaktion“, RT steht für „Reverse-Transkriptase“. Im Klartext lautet der Name des Testverfahrens also  „real time Reverse-Transkriptase-Polymerase-Kettenreaktion“.

Damit sind zwei essentielle Enzyme benannt, die für den Ablauf der Kettenreaktion benötigt werden: Das Enzym „reverse Transkriptase“ schreibt die extrahierte RNA in die sogenannte cDNA (copyDNA) um;  das Enzym „DNA-Polymerase“ kann den vorliegenden cDNA-Strang in Echtzeit („real time“) ablesen und einen komplementären Strang synthetisieren. Diese polymerase-katalysierte Reaktion findet in mehreren Zyklen statt.

Das Verfahren ermöglicht es also, in kurzer Zeit DNA-Abschnitte zu vervielfältigen. So lässt sich Erbgut des COVID-19 Erregers im Organismus nachweisen. Die reine Testzeit beträgt etwa vier bis fünf Stunden. Liegt der Zeitpunkt der vermuteten Ansteckung noch nicht lange zurück, eignen sich Abstriche aus den oberen Atemwegen wie dem Rachen bzw. dem Nasen-Rachen-Raum, um Probenmaterial für den PCR-Test zu gewinnen. Wird der Test später durchgeführt, können außerdem Sekrete aus den unteren Atemwegen (zum Beispiel Sputumproben) zur Untersuchung genutzt werden. Lässt sich DNA des Erregers SARS-CoV-2 nachweisen – fällt der Test also positiv aus –, liegt eine Infektion vor.

Antigen-Test 

Ein Antigen-Test weist nicht das Erbmaterial eines Virus nach, sondern sucht nach bestimmten Proteinen (Eiweißfragmenten) des Erregers im Probenmaterial. Einsatzgebiet der Antigentests ist ebenfalls die  Akut-Diagnostik und auch für diese Tests braucht es einen Rachenabstrich. Der Tests selbst ist jedoch schneller, da u. a. die aufwendige Probenvorbereitung, wie sie für die PCR nötig ist, entfällt. Diese Probe wird auf den Test aufgebracht, das Ergebnis steht nach kürzerer Zeit fest. Der Antigen-Test wird im Labor nicht auf Geräten durchgeführt, die für die PCR-Diagnostik benötigt werden. Daher stellen die neuen Antigentests auch eine Entlastung für die derzeitige SARS-CoV-2-Akutdiagnostik dar. SARS-CoV-2-Antigentests sind bereits von verschiedenen Herstellern entwickelt. Für eine Testung in der der Bevölkerung bedarf es jedoch einer entsprechenden Anbindung an die Teststrategie der Bundesregierung sowie einer Vergütungsziffer im Einheitlichen Bewertungsmaßstab (EBM). Nur so können diese Tests von den Ärzten mit den gesetzlichen Krankenkassen abgerechnet werden.

Mit dem Beschluss der 93. Gesundheitsministerkonferenz der Länder  mit dem Bundesminister für Gesundheit am 24. August 2020 wurde aber deutlich, dass künftig Antigentests eine stärkere Rolle spielen werden. Laut einer Stellungnahme des Bundesministeriums für Gesundheit sind Antigen-Tests ein wichtiger Beitrag für die Diagnose der neuartigen Corona-Virus-Infektion.

Indirekte Nachweise erfassen nicht das Virus selbst, sondern die Reaktion des Körpers auf eine Infektion. Dazu gehört ein Test auf Antikörper im Blut, die das Immunsystem speziell gegen SARS-CoV-2 gebildet hat.

Antikörper-Test

In der Blutprobe suchen Labormediziner*innen nach frühen (IgM) oder späten (IgG) Antikörpern. Das Nachweisprinzip beruht auf der Antigen-Antikörper-Reaktion. Solche serologischen Nachweisverfahren gibt es auch als Schnelltests. Sie funktionieren im Prinzip ähnlich zu einem herkömmlichen Schwangerschaftstest. Ein Blutstropfen aus der Fingerbeere wird auf eine chromatographische Membran pipettiert, mit Puffer verdünnt und nach etwa zehn bis 15 Minuten erscheinen entsprechende Linien, die IgM- oder IgG-Antikörper gegen SARS-CoV-2 indizieren. Die Antikörper werden auf der Membran fixiert und wiederum durch farblich markierte Antigene gekennzeichnet.

Gut zu wissen

Der Antikörper-Test eignet sich insbesondere für Forschungsfragen – zum Beispiel, um die Verbreitung des Coronavirus SARS-CoV-2 in Deutschland zu untersuchen. Nach dem Auftreten von Krankheitszeichen (Symptomen) vergehen in der Regel ein bis zwei Wochen (in Einzelfällen auch mehr), bis diese spezifischen Antikörper nachweisbar sind. SARS-CoV-2-spezifische Antikörper können auch nach Abklingen von Symptomen bzw. nach Eliminierung des Virus aus dem Körper nachgewiesen werden. Antikörpertests eignen sich daher nicht, um eine aktuell vorliegende Infektion festzustellen. Sie können aber die Diagnostik ergänzen, insbesondere wenn zwei aufeinanderfolgende Blutproben untersucht werden und Antikörperverläufe analysiert werden. 

AHA plus L

Unabhängig von verfügbaren Tests, mit denen sich eine COVID-19-Infektion diagnostizieren lässt, bleibt es wichtig, sich gegen Ansteckung zu schützen. Dabei hilft die AHA-Regel, die Expert*innen für die Winterzeit um einen wichtigen Aspekt erweitert haben – das Lüften.

A = Abstand halten
H = Hygieneregeln einhalten
A = Alltagsmaske tragen
L = geschlossene Räume regelmäßig lüften

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Wer wird getestet?

Wer hierzulande wann auf eine COVID-19-Erkrankung getestet wird, regelt die Nationale Teststrategie für Deutschland. Eine Übersicht über diese Teststrategie bieten die Webseiten des Robert Koch-Instituts und des Bundesgesundheitsministeriums.

Zurzeit (Stand 16.10.2020) gilt eine Testempfehlung für diese Personengruppen:
  • Personen mit Symptomen: Personen mit Corona-typischen Symptomen – auch bei leichten Symptomen.
  • Kontaktpersonen: Personen, die Kontakt zu einer mit COVID-19 infizierten Person hatten. Z. B. Mitglieder desselben Haushalts oder Personen, die über die Corona-Warn-App als Kontaktpersonen identifiziert wurden.
  • Gemeinschaftseinrichtungen: Personen in Gemeinschaftseinrichtungen und –unterkünften (z.B. Arztpraxen, Schulen, Kita, Asylbewerberheim, Notunterkunft, Justizvollzugsanstalt) wenn in der Einrichtung eine mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 infizierte Person festgestellt wurde.
  • Reisende: Personen, die von einer Reise aus einem Risikogebiet einreisen. Für sie gilt eine Testpflicht. Wer mit einem Flugzeug einreist, soll direkt am Flughafen getestet werden. Reisende aus Risikogebieten erhalten im Flugzeug, Bus, Schiff oder Bahn Aussteigekarten, damit Infektionsketten besser nachvollzogen werden können.
  • Bewohner und Bewohnerinnen von Betreuungseinrichtungen und Patienten: Patienten und Bewohner vor (Wieder-)Aufnahme in Krankenhäusern, stationären Pflegeeinrichtungen, Behinderteneinrichtungen, Reha-Einrichtungen und sonstigen Einrichtungen für vulnerable Gruppen sowie in der ambulanten Pflege.
  • Krankenhauspersonal: Bewohnerinnen und Bewohner sowie Personal von Pflegeheimen sowie Patienten und das Personal im Krankenhaus und weiteren Einrichtungen stichprobenartig unabhängig von Fällen.
  • In Regionen mit vielen Neuinfektionen (mindestens 50 Fälle pro 100.000 Einwohner über sieben Tage) können Teile der Bevölkerung bzw. die gesamte Bevölkerung stichprobenartig getestet werden.

Quelle: Bundesministerium für Gesundheit

Verdacht auf Ansteckung? Das können Sie tun:

Wenn Sie den Verdacht haben, sich mit COVID-19 angesteckt zu haben, wenden Sie sich bitte ausschließlich telefonisch an Ihre Hausärztin oder Ihren Hausarzt.
Alternativ können Sie auch die 116117 wählen – die Nummer des ärztlichen Bereitschaftsdienstes.

Die Corona-Warn-App: an den Haken denken!

Die Corona-Warn-App hilft, Infektionsketten schnell zu durchbrechen. Sie macht das Smartphone zum Warnsystem. Die App informiert ihre Nutzer*innen, wenn sie Kontakt mit nachweislich Corona-positiv getesteten Personen hatten. Ausführliche Informationen zur Funktionsweise der Corona-App gibt es beim Bundesministerium für Gesundheit.

Ganz wichtig: Richtig warnen kann die App nur, wenn die Nutzer*innen sich damit einverstanden erklären, dass ihre Testergebnisse – selbstverständlich anonymisiert! – auch an die App übermittelt werden dürfen. Dafür muss auf dem Anforderungsformular für den PCR-Test auf eine SARS-CoV-2-Infektion die entsprechende Erklärung angekreuzt werden. Wer sich testen lässt, sollte also unbedingt darauf achten, dass der/die Ärzt*in den wichtigen Haken setzt.