Virushepatitis als Berufskrankheit

Menschen in pflegenden Berufen haben im Rahmen ihrer Arbeit ein erhöhtes Risiko, in Kontakt mit bestimmten Erregern zu kommen. Das gilt auch für die Hepatitis-Viren. Zum Tag der Arbeit 2018 informiert das IPF: In bestimmten Fällen kann eine Virushepatitis als Berufskrankheit anerkannt werden. Die Diagnose stellen Mediziner mittels Labortests.

Arzthände halten leuchtende Leber

Hepatitis von A bis E

Je nach Virustyp ändern sich Übertragungswege, Krankheitsverlauf und Marker für die Diagnose. Als Auslöser einer klassischen Hepatitis kommen die Hepatitis-Viren A, B, C, D und E infrage. Die Ansteckung verläuft je nach Virus unterschiedlich, zum Beispiel über Körperflüssigkeiten oder den Kontakt mit kontaminierten Gegenständen. Menschen in medizinischen, pflegenden und Labor-Berufen tragen ein erhöhtes Infektionsrisiko. Sie können die Krankheitserreger über winzige Hautverletzungen, Stich- oder Schnittwunden aufnehmen. Die Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin listet Virushepatitis daher als mögliche Berufskrankheit auf. Betroffene können prüfen, ob sie Anspruch auf entsprechende Leistungen haben.

Hepatitis-Diagnose mittels Labortest

Die Diagnose einer Virushepatitis erfolgt mittels Labortest. Anhand einer Blutprobe ermitteln Labormediziner die Werte bestimmter Leberenzyme und des Gallenfarbstoffs (Bilirubin). Auch Blutgerinnungs- und Eiweißwerte können sich bei schweren Leberschäden verändern. Um die auslösenden Viren zu bestimmen, stehen Antikörpertests zur Verfügung. Zusätzlich klärt eine Laboranalyse, ob sich im Blut Bestandteile der Hülle des Hepatitis-B-Virus befinden (HBs-Antigen-Untersuchung). Leberentzündungen lassen sich in den meisten Fällen gut behandeln und auch heilen. Impfungen immunisieren gegen die Virustypen A und B. Gegen Hepatitis C schützen konsequente Hygienemaßnahmen. Experten empfehlen etwa, doppelte Handschuhe bei Blutabnahmen und ähnlichen Tätigkeiten zu tragen.

 

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