Natürliche und künstliche UV-Strahlung
Zu den Personen, die viel Zeit unter freiem Himmel arbeiten, gehören zum Beispiel Straßen- und Bauarbeiter, Land- und Forstwirte, Erntehelfer sowie Fotografen und Menschen, die beruflich oft ins südliche Ausland reisen. Kann nachgewiesen werden, dass ein Arbeitnehmer mindestens ein Drittel seiner Arbeitszeit im Freien verbringt, wird der helle Hautkrebs seit August 2013 als Berufskrankheit anerkannt. Etwa eine halbe Million Arbeitnehmer gefährden sich zudem täglich durch künstliche UV-Strahlung, wie beispielsweise Schweißer oder Glasbläser. Heller Hautkrebs tritt erst nach jahrelanger Sonnenbestrahlung auf, häufig erst 30 Jahre später. Deswegen sind vor allem ältere Menschen betroffen.
Früherkennung kann Leben retten
Nach Angaben der Deutschen Krebshilfe gehört Hautkrebs mit 234.000 Neuerkrankungen jährlich zu den häufigsten Krebserkrankungen in Deutschland. Etwa 200.000 von ihnen erkranken an weißem beziehungsweise hellem Hautkrebs. Die Haut weist dann gerötete oder schuppige Stellen auf. Viele Betroffene übersehen dies jahrelang. Wird der Hautkrebs jedoch früh erkannt, stehen die Heilungschancen sehr gut. Durch genaues Ansehen oder Tasten sowie mithilfe von Labortests können Mediziner die Zellveränderungen frühzeitig diagnostizieren. Im Rahmen des Check-up 35 hat jeder gesetzlich Versicherte ab 35 Jahren alle zwei Jahre Anspruch auf ein „Hautkrebs-Screening“. Die Kosten übernimmt die Krankenversicherung.
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