RKI aktualisiert Keuchhusten-Ratgeber

Das Robert Koch-Institut hat den Keuchhusten-Ratgeber für Ärzte aktualisiert und im Epidemiologischen Bulletin 29/2014 veröffentlicht. Seit Frühjahr 2013 besteht in Deutschland gemäß Infektionsschutzgesetz (IfSG) eine bundesweite Meldepflicht für Keuchhusten.

Übertragung via Tröpfcheninfektion

Für Keuchhusten (Pertussis) verantwortlich ist das Bakterium Bordetella pertussis, ein kleines, unbewegliches, aerobes Stäbchen. Seine Toxine schwächen die Abwehrkräfte der betroffenen Person  und schädigen das Gewebe. Keuchhusten ist hoch kontagiös und wird via Tröpfcheninfektion übertragen. Die Krankheit kommt ganzjährig vor, mit leicht erhöhter Inzidenz im Herbst und Winter. In der Regel dauerte sie mehrere Wochen oder Monate an.

 

Impfempfehlung der STIKO

Die Ständige Impfkommission des Robert Koch-Instituts (STIKO) empfiehlt eine Impfung gegen Pertussis für alle Säuglinge und Kleinkinder sowie eine Auffrischungsimpfung im Vorschul- und Jugendalter, da die Immunität nur begrenzt anhält. Ärzte gehen davon aus, dass eine vollständige Eliminierung der Krankheit nicht möglich ist. Immer wieder sorgen Infektionswellen zeitweise für einen Anstieg der Pertussisfälle. Zwar lag die Quote der geimpften Schulanfänger im Jahr 2012 bei 95 Prozent. Doch im Jugend- und Erwachsenenalter bewegt sich die Durchimpfungsrate auf einem niedrigen Niveau.

 

Auffrischen im Erwachsenenalter

Das sorgt nach Einschätzung der STIKO-Experten dafür, dass zwei Drittel der Erkrankungen insgesamt auf Personen ab 19 Jahren entfallen. Daher empfehlen sie seit 2009 allen Erwachsenen, sich bei der Auffrischungsimpfung gegen Tetanus und Diphterie, die alle zehn Jahre vorgenommen werden sollte, auch gleichzeitig gegen Pertussis impfen zu lassen. Bislang mit nur unzureichendem Erfolg.

 

Quellen:

Epidemiologisches Bulletin 29/2014, RKI

 

Mehr lesen:

IPF Faltblatt "Impfschutz"

IPF Faltblatt "Vorsorge-Impfungen bei Kindern"