Impfen bei Immundefekten
So weisen Experten des Robert Koch-Instituts (RKI) darauf hin, dass weder chronische Erkrankungen noch angeborene oder erworbene Immundefekte eine Kontraindikation für die Grippeimpfung darstellen. Das gilt insbesondere für die Patienten, deren Organismus über eine humorale und/oder zelluläre immunologische Restfunktion verfügt. Diese Patienten sollten mit Totimpfstoffen immunisiert werden. Für Patienten mit schweren kombinierten Immundefekten kommt die Grippeimpfung tatsächlich nicht in Frage.
Chemotherapie-Rhythmus beachten
Nach Angaben des Deutschen Krebsforschungszentrums (DKFZ) ist auch eine Tumorerkrankung grundsätzlich kein Hindernis, sich impfen zu lassen. Allerdings müssen Ärzte bei Patienten unter Chemotherapie den Zeitpunkt der Impfung beachten: Studien zeigen, dass eine ausreichende Immunantwort davon abhängt, dass zwischen Impftermin und Therapiezyklen ausreichend Zeit vergeht. Die STIKO-Richtlinien empfehlen, die Grippeimpfung wenn möglich erst drei Monate nach einer Chemotherapie mit einem Totimpfstoff zu verabreichen.
Auch das Umfeld impfen
Auch Familienangehörige, Freunde und Betreuer von Krebspatienten und Patienten mit Immunschwäche sollten gegen Grippe geimpft sein. Denn der Impferfolg ist bei Erkrankten nicht immer vorhersehbar, kann mangelhaft ausfallen. Und den Patienten stehen nicht alle Impfstoffe zur Verfügung. Die Experten des RKI weisen darauf hin, dass die konsequente und umfassende Impfung aller möglichen Kontaktpersonen in der Umgebung von Patienten mit Abwehrdefekt einen guten Schutz bietet.
Quellen:
Deutsches Krebsforschungszentrum
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