Neue Kinder-Richtlinie: Früherkennung erhält mehr Gewicht

Seit Anfang Januar 2017 gilt das erweiterte Früherkennungsprogramm für Kinder. Gemäß der neu gefassten Kinder-Richtlinie sollen Kinder- und Jugendärzte bei der U2 bis U9 stärker primärpräventiv beraten. Die zusätzlichen Leistungen gehören zu den ambulanten Kassenleistungen; die jeweiligen Abrechnungspositionen wurden deutlich aufgewertet.

Vierjähriger Junge beim Kinderarzt

Primärprävention stärken

Nach Angaben der KBV kommen für die Mediziner vor allem primärpräventive Beratungen als neue Aufgaben bei den Untersuchungen hinzu. Sie sollen Eltern zu verschiedenen entwicklungsbezogenen Themen wie Ernährung, Bewegung und Medienkonsum informieren, noch bevor Probleme aufgetreten sind. Schwerpunktmäßig gehört auch die Impfberatung zu jeder Untersuchung dazu. Im Einzelnen sieht die Kinderrichtlinie die Aufklärung über notwendige Impfungen, das Vorschlagen eines Impftermins sowie die Überprüfung des Impfstatus entsprechend der Schutzimpfungs-Richtlinie des G-BA vor.

Mehr Honorar, neue Dokumentation

Die Leistungen im Rahmen der U2 bis U9 rechnen Ärzte mit den GOP 01712 bis 01719 ab. Ab sofort sieht der EBM dafür für jede Untersuchung rund 42 Euro zur Verfügung; zuvor lag die Vergütung bei etwa 32 Euro (37 Euro für die U7a). Die Untersuchungsergebnisse werden im neuen Gelben Heft dokumentiert. Dafür stehen zukünftig einlegbare Teilnahmekarten zur Verfügung. Ist die U6 bereits erfolgt, nutzen Ärzte für die restlichen Untersuchungen das alte Heft und dokumentieren die Teilnahme mit einklebbaren Einlegeblättern. Diese sowei die neuen Hefte und alle weiteren Unterlagen erhalten Kinder- und Jugendärzte kostenfrei über ihre Kassenärztliche Vereinigung.

 

Quellen:

Kassenärztliche Bundesvereinigung

Ärztezeitung

 

Mehr lesen:

IPF-Faltblatt Vorsorge-Impfungen bei Kindern