Zurückstellungskriterien an Forschungsstand angepasst
Eine der wichtigsten Änderungen betrifft die Kriterien zur Auswahl von Menschen, die Blut spenden dürfen. Die Autoren glichen die Spenderauswahlkriterien mit den europäischen Vorgaben ab und haben sie den aktuellen nationalen und internationalen wissenschaftlichen Erkenntnissen entsprechend angepasst. So sind zukünftig zwölf Monate nach "Beendigung des sexuellen Risikoverhaltens" auch Personen mit hohem Infektionsrisiko wieder zur Blutspende zugelassen. Neben Männern, die Sexualverkehr mit Männern haben (MSM), zählen der Richtlinie zufolge auch transsexuelle Personen mit sexuellem Risikoverhalten, Sexarbeiter und heterosexuelle Personen mit sexuellem Risikoverhalten zu diesem Personenkreis.
Epidemiologische Daten und Labortests
Die Änderung der Ausschlusskriterien geht auf eine Auswertung aktueller medizinisch-wissenschaftlicher und epidemiologischer Daten zurück, welche die Bundesärztekammer gemeinsam mit dem Bundesgesundheitsministerium und den zuständigen Bundesoberbehörden vorgenommen hat. In andren Ländern wie Schottland oder England gilt für homosexuell lebende Menschen eine Frist von nur drei Monaten – ob Menschen sich nach riskantem Sex möglicherweisem eine HIV-Infektion zugezogen haben, lässt sich bereits sechs Wochen nach dem Risiko per Labortest ausschließen. Wie bisher durchlaufen Blutspender und Blutprodukte eine Reihe von Laboruntersuchungen, um die Eignung der Spender und der Produkte sicherzustellen.
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