Infektiöse Durchfälle: Wann auf Erreger untersuchen?

Akute Durchfall-Erkrankungen treten besonders häufig in der kalten Jahreszeit auf. Noro- und Rotaviren verursachen statistisch gesehen bis in den März hinein Spitzen bei den Zahlen betroffener Patienten. Bei Risikopatienten sollten Ärzte den Erreger genau abklären, so Experten.

Heruntergelassene Hose von Mann auf Toilette.

Gezielte Laboranalysen

Bei jedem Patienten mit infektiöser Diarrhö en Stuhl auf Erreger untersuchen schätzen Mediziner und Leitlinienautoren als medizinisch nicht sinnvoll ein. Eine genaue Abklärung des Erregers empfiehlt die DGVS-Leitlinie jedoch klar für Risikofälle. Dazu gehören etwa Patienten mit Fieber, blutiger Diarrhö, Immunsuppression, schwerem Krankheitsbild oder relevanten Komorbiditäten. Fahnden sollten Ärzte primär nach Campylobacter, Salmonellen und Shigellen (Stuhlkultur) sowie nach Noroviren (Polymerase-Kettenreaktion). Bei blutiger Diarrhö steht zusätzlich ein Test auf enterohämorrhagische bzw. Shiga-Toxin bildende E. coli an, bei Pseudoappendizitis auf Yersinien und bei Reiseanamnese auf Giardia lamblia sowie Entamoeba histolytica.

 Perfekte Stuhlprobe fürs Labor

Zum Nachweis genügt eine Stuhlprobe. Sie sollte aus zwei bis drei Löffeln Stuhl bestehen und innerhalb von sechs bis zwölf Stunden, spätestens nach 24h Stunde im Labor eintreffen. Dieses Zeitfenster verhindert, dass die Begleitflora die gesuchten Erreger überwuchert, sie absterben oder ihre Toxine inaktiviert werden. Vermuten Ärzte eine Parasitose aufgrund diskontinuierlicher Ausscheidung benötigen Labormediziner zwei bis drei Stuhlproben.

Meldepflicht beachten

Je nach Ergebnis müssen Ärzte die Infektion bei den Gesundheitsbehörden melden. Diese Regeln gelten dafür:

 

Namentliche Meldung beigesicherten Infektionen:

  • Campylobacter
  • Salmonellen
  • Yersinia enterocolitica, enterohämorrhagische bzw. Shiga-Toxin bildende E. coli
  • sonstige darmpathogene E. coli
  • Shigellen, Giardia lamblia
  • humanpathogene Cryptosporidien
  • Rota- und Noroviren

 

Namentliche Meldung beiVerdacht, Erkrankung, Tod und Ausscheidung

  • Typhus
  • Paratyphus
  • Cholera

 

Meldepflichtig

  • sind schwere bzw. tödliche Clostridium-difficile-Infektionen.


Quelle:

Medical Tribune