Eckpunkte sehen Optionsmodell vor
Ab 2016 sollen die Krankenkassen alle Frauen im Alter von 20 bis 60 Jahren in einem Fünf-Jahres-Rhythmus anschreiben und über das Screening zum Zervixkarzinom informieren. Ab einem Alter von 30 Jahren können die Frauen dann zwischen dem jährlichen Pap-Test und einem HPV-Test alle fünf Jahre wählen. Sollte der Befund auffällig ausfallen, müssen Gynäkologen ergänzend die zytologische Untersuchung durchführen. Kombinieren können Ärzte und Patientinnen die Screeningstrategien jedoch nicht. Und die Untersuchungsmethode vor Ablauf des Screeningintervalls auch nicht wechseln. Wer sich also für den HPV-Test entschieden hat, kann frühestens nach fünf Jahren zum Pap-Abstrich zurückkehren. Darauf sollten Ärzte ihre Patientinnen in einem Beratungsgespräch hinweisen. Ausnahme: Frauen im Alter von 20 bis 30 Jahren haben in der Übergangsphase weiterhin Anspruch auf die jährliche zytologische Untersuchung.
Kein Ende des Pap-Screenings
Begleitend zur neuen Vorsorgerichtlinie will der G-BA in einer Übergangsphase von mindestens sechs Jahren für beide Screeningstrategien Daten erheben lassen. Anhand dieser Daten wird geprüft, ob und welcher Ansatz besser schützt und ob die Richtlinie den Ergebnissen angepasst werden muss. Ärzte können nach Inkrafttreten der neuen Richtline des G-BAihre Patientinnen über die neuen Optionen bei der Früherkennung informieren. Wichtig dabei: Die allgemeine jährliche Krebsvorsorge ist von der Entscheidung des G-BA nicht betroffen, sie steht allen Frauen weiterhin jährlich zur Verfügung. Das künftige Optionsmodell bedeutet auch nicht das Ende des Pap-basierten Screenings. Vielmehr bietet es mit dem HPV-Test die Chance auf eine moderne, in vielen Ländern bereits erfolgreich eingeführte Methode, um Gebärmutterhalskrebs frühzeitig zu erkennen.
Quellen:
VDGH-Infopapier „Zervixkarzinomscreening – Sie haben die Wahl“
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