Diagnose aus Serum, Urin und Stuhlproben
Hepatitis E-Viren (HEV) übertragen sich vorwiegend über nicht ausreichend gegartes Fleisch von Schwein und Wild. Eine Infektion zeigt sich neben den klinischen Symptomen im Labor an erhöhten Werten der Transaminasen AST und ALT. Diese fallen in der Regel überproportional zur Erhöhung der alkalischen Phosphatase (AP) und Gamma-GT aus. Besonders wenn die Patienten eine Gelbsucht entwickeln, kommt es zu deutlich erhöhten Konzentrationen des Gesamt-Bilirubins im Serum und des Urobilinogens im Urin. Bei entsprechender klinischer Symptomatik und erhöhten Transaminasen beweisen bereits Anti-HEV-IgM im Serum eine frische HEV-Infektion. Unspezifische IgM-Reaktionen sollten Ärzte durch den direkten Erregernachweis im Blut oder Stuhl mittels Nukleinsäureamplifikationstechniken (NAT) wie etwa PCR verifizieren lassen.
Immunsuppression: Erregernachweis mittels NAT
Bei Patienten unter Immunsuppression ergibt die serologische Diagnostik der Hepatitis E allein kein zuverlässiges Ergebnis. Klarheit schafft auch hier der NAT-Erregernachweis. Ärzte sollten ihn im Zweifelsfall in Erwägung ziehen, da immunsupprimierte Patienten verstärkt Gefahr laufen, dass die akute Infektion sich zu einer persistierenden oder chronischen Erkrankung entwickelt. Zudem schreitet die HEV-Infektion bei ihnen häufiger besonders schnell fort und führt schnell zu einer Leberzirrhose. Von einer chronischen HEV-Infektion müssen Mediziner ausgehen, wenn der Virusnachweis über einen Zeitraum von mehr als sechs Monaten positiv ausfällt. HEV-Verdachtsfälle, bestätigte Diagnosen oder Todesfälle durch eine akute Virushepatitis müssen Mediziner namentlich an das zuständige Gesundheitsamt melden. Das gilt auch für den direkten oder indirekten Nachweis des Hepatitis E-Virus, soweit er auf eine akute Infektion hinweist.
Quellen:
Medical Tribune, 29.01.2016
Robert Koch-Institut, EpidBull 2015/44
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