Richtiger Test zum richtigen Zeitpunkt
Ein Test auf die Helicobacterinfektion ist laut Leitlinie nur sinnvoll, wenn das Ergebnis auch eine therapeutische Konsequenz hat. Die Autoren der S2k-Leitlinie „Helicobacter pylori und gastroduodenale Ulkuskrankheit“ empfehlen eine Behandlung zudem erst dann, wenn sicher eine Infektion vorliegt. Als Testverfahren zum Nachweis empfehlen sie
- Urease-Test,
- Kultur,
- PCR,
- Antigen-Stuhltest oder
- Harnstoff-Atemtest.
Nicht angewendet werden sollen dagegen Antikörpertest in Urin oder Speichel, Schnelltest zum Antikörper-Nachweis im Vollblut und Schnelltest zum Antigen-Nachweis im Stuhl. Um den Magenkeim zuverlässig nachzuweisen, sollten vor der Diagnostik zwei Wochen lang keine Protonenpumpenhemmer und vier Wochen lang keine Antibiotika gegeben werden. Normalerweise braucht man für den sicheren Nachweis zwei positive Testergebnisse. Ein einzelner positiver Test reicht jedoch, wenn gleichzeitig ein Ulcus pylori diagnostiziert wird. Auf Resistenzen sollten Mediziner den Keim erst untersuchen, wenn die Therapie zweimal versagt hat.
Entscheidung zur Eradikationstherapie gut abwägen
Die begleitende medikamentöse Therapie der Patienten spielt für die Indikation zur Helicobacter-Beseitigung eine wichtige Rolle. Schließlich können viele Pharmaka Ulzera oder Magenblutungen mitverursachen. Thrombozytenaggregationshemmer oder NSAR beispielsweise erhöhen das Risiko für Ulzera und Blutungen. Vor Start einer Dauermedikation mit ASS oder NSAR raten die Leitlinienautoren raten bei H-.p.-Infizierten mit Ulkus- oder Blutungs-Anamnese daher zur Eradikation (Soll-Empfehlung). Korpusdominante Helicobacter-pylori-Gastritis, Pangastritis, mukosale Atrophie oder intestinale Metaplasie gehen allesamt mit einem erhöhten Risiko für ein Magenkarzinom einher. Diese Gefahr kann durch die Eliminierung des Magenkeimes gemindert werden. Risikopatienten sollten sich den Experten zufolge ebenfalls einer Eradikation unterziehen. Auch nach erfolgreicher Helicobacter-Vertreibung kann man diese Kranken endoskopisch-bioptisch überwachen, heißt es in der Leitlinie weiter.
