Erste ASV-Anlage zur Tuberkulose veröffentlicht

Gemeinsam für den Patienten – mit der ersten Anlage zur Richtlinie der ambulanten spezialfachärztlichen Versorgung (ASV) sind die Weichen zu einer vernetzten Behandlung seltener und schwerer Erkrankungen gelegt. Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) veröffentlichte kurz vor Weihnachten die erste ASV-Anlage mit dem Schwerpunkt Tuberkulose. Die Anlage tritt voraussichtlich zum 1. April 2014 in Kraft.

An Tuberkulose erkrankte Menschen können sich dann auf eine abgestimmte Betreuung durch niedergelassene Fachärzte und Krankenhäuser verlassen – von der Früherkennung bis zur akuten Behandlung. Anfang 2014 will der G-BA zunächst die ASV-Anlage zu Tumoren der Bauchhöhle veröffentlichen. Des Weiteren sind ASV-Anlagen zu schweren Verlaufsformen von Erkrankungen mit besonderen Krankheitsverläufen, zu seltenen Erkrankungen sowie zu hochspezialisierten Leistungen geplant.

Gleiche Regeln für Fachärzte und Kliniken

Ziel der ASV ist es, Betroffenen eine vernetzte Behandlung zu ermöglichen, bei der jeder involvierte Arzt über den aktuellen Zustand des Patienten informiert ist. In interdisziplinären Teams arbeiten sowohl niedergelassene Ärzte als auch Krankenhausärzte zusammen. Dabei gelten für beide Gruppen dieselben Regeln. Dies gilt für die Qualitätssicherung ebenso wie für die Honorierung oder den Versorgungsumfang.

 

Quellen und mehr Informationen

Kassenärztliche Bundesvereinigung 

Gemeinsamer Bundesausschuss