Darmkrebsscreening startet 2019

Gemäß einem Auftrag aus dem 2013 verabschiedeten Gesetz zur Weiterentwicklung der Krebsfrüherkennung hat der Gemeinsame Bundesausschuss am Donnerstag eine Reform des Darmkrebsscreenings beschlossen. Ab2019 soll es ein systematisches Einladungsverfahren geben. Zudem wird das Alter für Anspruchsberechtigte von 55 auf 50 Jahre gesenkt.

GGebückte Tonfigur mit medizinischem Spiegel veranschaulicht das Prinzip der Darmkrebsvorsorge.

Von der Richtlinie zur Vergütungsvereinbarung

Die Richtlinie neue Richtlinie zur Darmkrebsvorsorge soll nach Genehmigung durch das Bundesgesundheitsministerium voraussichtlich zum 1. Oktober in Kraft treten. Umgesetzt werden kann sie allerdings erst nach Abschluss einer neuen Vergütungsvereinbarung im EBM, für die KBV und GKV-Spitzenverband sechs Monate Zeit haben. Wirksam werden die Neuregelungen zum 1. Juli 2019. Ein wesentlicher Bestandteil der Reform ist die Einführung eines organisierten Screening-Programms, in dem Anspruchsberechtigte eine regelmäßige Einladung zur Darmkrebsfrüherkennung und die damit verbundenen Untersuchungen erhalten.

Vorsorge startet früher

Auf Basis neuerer wissenschaftlicher Daten hat der Bundesausschuss das Alter für anspruchsberechtigte Männer und Frauen von 55 auf 50 Jahre gesenkt.

 

Im Einzelnen sind dabei folgende Leistungen vorgesehen:

  • Männer und Frauen zwischen 50 und 54 Jahren haben einen jährlichen Anspruch auf einen immunologischen Test auf Blut im Stuhl.
  • Bei einem auffälligen Stuhltest besteht der Anspruch auf eine Abklärungskoloskopie.
  • Ansonsten haben Männer ab 50 einen Anspruch auf zwei Koloskopien im Mindestabstand von zehn Jahren. Wird das Angebot erst ab dem Alter von 65 Jahren wahrgenommen, erstattet die Kasse eine Koloskopie. Frauen haben einen Anspruch auf die Koloskopie ab 55 Jahren.
  • Männer und Frauen haben ab 55 Jahren einen Anspruch auf den iFOBT-Test alle zwei Jahre, sofern noch keine Früherkennungskoloskopie gemacht worden ist.

 

Entgegen der Forderung der Patientenvertretung wurde die besondere Berücksichtigung eines familiären Risikos für Darmkrebs nicht in die neuen Richtlinien aufgenommen. Dazu soll zunächst ein jetzt startendes Projekt, das vom Innovationsfonds des GBA finanziert wird, mit seiner Evaluation abgewartet werden. Ergebnisse erwarten alle Beiteiligten in zwei bis drei Jahren.

 

Quelle:

Ärztezeitung