Pertussis-Impfung für Schwangere neu geregelt

Keuchhusten (Pertussis)-Infektionen können bei Neugeborenen und Säuglingen einen komplizierten oder gar tödlichen Verlauf nehmen. Um Kinder noch besser vor dieser Erkrankung zu schützen, hat der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) die Beratung über die Pertussis-Impfung zum festen Bestandteil der Schwangerschaftsvorsorge gemacht. Schwangeren wird künftig nach einem Beratungsgespräch eine Pertussis-Impfung angeboten und der Impfstatus der Schwangeren im Mutterpass dokumentiert.

Nestschutz ohne Impfung unwahrscheinlich

Weltweit tritt Pertussis trotz hoher Impfquoten bei Kindern häufig auf. In Deutschland werden jährlich rund 12.000 Pertussiserkrankungen an das Robert Koch-Institut übermittelt, davon circa 440 bei Säuglingen. Das Risiko für Krankheitskomplikationen liegt im ersten Lebenshalbjahr besonders hoch. Vor allem Säuglinge unter 2 Monaten erkranken am ehesten schwer. In seltenen Fällen kommt es sogar zum Tod des Kindes. Die Mehrzahl schwangerer Frauen in westlichen Ländern weist eine sehr niedrige pertussisspezifische Antikörperkonzentration auf. Das gilt auch dann, wenn sie ein bis zwei Jahre vor der Schwangerschaft geimpft wurden. Der Grund: Nach der Impfung nehmen Pertussis-Antikörper rasch wieder ab. Auch eine durchgemachte Keuchhusten-Infektion vor der Schwangerschaft schützt nicht dauerhaft. Ohne eine erneute Impfung ist daher ein Nestschutz für den Säugling in den ersten Lebensmonaten durch eine Übertragung von mütterlichen Pertussisantikörpern vor der Geburt sehr unwahrscheinlich.

Schutzwirkung für Mutter und Kind bei 90 Prozen

Eine Impfung während der Schwangerschaft führt dagegen zu hohen Antikörperkonzentrationen bei der Schwangeren und dem Neugeborenen. Die Wirksamkeit der mütterlichen Pertussisimpfung für den Schutz des Säuglings vor Pertussis in den ersten 2–3 Lebensmonaten lag laut der Begutachtung einer Vielzahl von Studien bei 90 Prozent. Die Impfung soll laut Empfehlung der Ständigen Impfkommission beim Robert Koch-Institut (STIKO) unabhängig vom Abstand zu vorher verabreichten Pertussisimpfungen und in jeder Schwangerschaft erneut erfolgen. Angeboten wird sie zu Beginn des letzten Schwangerschaftsdrittels. Besteht das Risiko einer Frühgeburt, können Betroffene auch schon im zweiten Schwangerschaftsdrittel geimpft werden. Falls die letzte Pertussis-Impfung mehr als 10 Jahre zurück liegt und auch während der Schwangerschaft keine Impfung erfolgt, soll die Schwangere in den ersten Tagen nach der Geburt geimpft werden. Falls kein Monoimpfstoff zur Verfügung steht, kann auch ein Dreifach-Kombinationsimpfstoff (Diphtherie-Tetanus-Pertussis) verwendet werden.

Weitere Informationen zu diesen Themen