Neue Vorsorgeleistung: Lungenkrebs-Screening ab 1. April 2026

Menschen, die stark rauchen oder geraucht haben, können ab dem 1. April 2026 eine neue Vorsorgeleistung der gesetzlichen Krankenkassen nutzen: Das Lungenkrebs-Screening soll dabei helfen, die Krebserkrankung möglichst früh zu entdecken und die Behandlungsschancen zu erhöhen.

Giftiger Zigarretenrauch im Gegenlicht.
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Rauchen als Hautprisikofaktor für Lungenkrebs

Jährlich erkranken in Deutschland 57.000 Menschen an Lungenkrebs. Rauchen gilt als Hauptrisikofaktor für die Entstehung. Im frühen Stadium verursacht Lungenkrebs meist keine Beschwerden. Die Erkrankung wird daher oft erst spät diagnostiziert. Bisher gab es keine Früherkennungsuntersuchung auf Lungenkrebs. Mit dem neu eingeführten Lungenkrebs-Screening können nun aktive und ehemalige starke Raucher*innen regelmäßig ihre Lunge untersuchen lassen. Damit die Früherkennungsuntersuchungen zuverlässige Ergebnisse liefern, müssen ärztliche Beteiligte bestimmte Anforderungen erfüllen.

Lungenkrebs-Screening: Für wen?

  • aktive und ehemalige starke Raucher*innen,
  • die das 50. Lebensjahr, aber noch nicht das 76. Lebensjahr vollendet haben,
  • die mindestens 25 Jahre ohne lange Unterbrechung geraucht haben
  • und einen Zigarettenkonsum von mindestens 15 sogenannten „Packungsjahren“ (Zahl der pro Tag gerauchten Zigarettenpackungen multipliziert mit der Zahl der Raucherjahre) aufweisen.

Lungenkrebs-Screening: Wie teilnehmen?

Lungenkrebs-Screening: Welche Untersuchung?

  • Durchführung einer Niedrigdosis-Computertomografie (Low-Dose-CT, kurz LDCT) durch radiologische Fachpraxis, die eine Zulassung für Lungenkrebs-Screening besitzt
  • Auswertung der CT-Aufnahmen mit Hilfe von geeigneter Software
  • Bei auffälligen Befunden Abklärung durch Zweitbegutachtung durch eine*n  weitere*n Radiolog*in, die/der an einem auf Lungenkrebs spezialisierten Zentrum tätig ist

Lungenkrebs-Screening: Wie häufig?

  • Die Untersuchung kann alle zwölf Monate in Anspruch genommen werden.

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