Diese Erstattungspraxis schließt nach Angaben des BDI eine wichtige Lücke im Infektionsschutz: Laut den Medizinern lösen vor allem Meningokokken vom Typ B Entzündungen der Hirnhaut aus. Bisher empfiehlt die Ständige Impfkommission am Robert Koch-Institut (STIKO) aber nur, Kinder und Jugendliche zwischen einem Jahr und 17 Jahren gegen Meningokokken vom Typ C impfen zu lassen.
Nach Kostenerstattung fragen
Die Impfung gegen Erreger des Typs B gehört noch nicht zu den Standardimpfungen. Daher erstatten auch nicht alle Krankenkassen in Deutschland diese Leistung. Nach Angaben des BDI zahlen mehr als 30 Krankenkassen dennoch für die Impfung. So könnten bereits rund 15 Millionen Versicherte von den freiwilligen Leistungen ihrer Kassen profitieren. Die Experten raten den Verbrauchern, bei ihrer Krankenkasse nachzufragen, ob diese die Kosten übernimmt.
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