Krebsfrüherkennung: G-BA startet Bewertungsverfahren für gestuftes Prostatakrebsscreening

Bösartige Tumore der Prostata sind die häufigste Krebserkrankung bei Männern. Ein Bluttest auf das prostataspezifische Antigen (PSA-Test) hilft dabei, die Krankheit frühzeitig zu erkennen, wird bisher von den Krankenkassen jedoch nicht bezahlt. Nun will der Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA) den Nutzen des Tests erneut bewerten.

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Leitlinie empfiehlt PSA-Test bereits

Bisher sieht der Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenversicherung für Männer ab 45 Jahren die digitale-rektale Untersuchung (DRU) vor. Die Bestimmung des PSA-Werts im Blut gehört bislang nicht zur gesetzlichen Früherkennung – obwohl Fachmediziner*innen in einer aktualisierte S3-Leitlinie Prostatakarzinom (Juli 2025) den PSA-Test als neuen Standard empfehlen.

Verfahrensstart und Beteiligungsmöglichkeiten

Der neue Ansatz kombiniert den PSA-Test mit MRT-Diagnostik. Die Kontrolle auffälliger Testergebnisse durch das bildgebende Verfahren ermöglicht präzisere Diagnosen, verringert Überdiagnosen sowie falsch-positive Befunde und kann unnötige Biopsien verhindern. Mit dem Start des sogenannten Ersteinschätzungsverfahrens sammelt der G-BA zunächst Informationen zu diagnostischen Verfahren und Standards.

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