Gesundheitsvorsorge für die Kleinen: Wegen Corona können U6 bis U9 verschoben werden

Von der Geburt bis zum Schulalter: Das Früherkennungsprogramm für Kinder gewährt jedem Kind von der Geburt bis zum Schulalter zehn kostenlose Früherkennungsuntersuchungen: die U1 bis U9, die in den ersten sechs Lebensjahren innerhalb fester Fristen durchgeführt werden. Angesichts der Corona-Pandemie können Eltern die U6 bis U9 weiterhin auch an späteren Terminen vornehmen lassen.

Lachenders Kleinkind mit deutlichem Übergewicht.

Sonderregelung bis Ende März 2022

In der derzeit vorherrschenden Corona-Welle sind gerade Kinder stark von Infektionen betroffen. Um Infektionsrisiken für Kinder zu verringern und Kinderarztpraxen zu entlasten, sind bis auf Weiteres die festen Zeitspannen für U6, U7, U7a, U8 und U9 aufgehoben. Diese Früherkennungsuntersuchungen ihres Kindes können Eltern in Absprache mit ihren Ärzt*innen an späteren Terminen als bislang vorgesehen kostenlos wahrnehmen. Die Regelung gilt auf Beschluss des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA) bis zum 31. März 2022.

U2 bis U5 termingerecht durchführen

Für die frühen U-Termine U2, U3, U4 und U5 gilt die Lockerung allerdings nicht. Sie müssen weiterhin termingerecht wahrgenommen werden, damit der Anspruch auf Kostenübernahme für die jeweilige Untersuchung bestehen bleibt. Der G-BA begründet dies damit, dass Kinder und Eltern in den ersten sechs Lebensmonaten zeitlich besonders engmaschig betreut werden sollen. So könnten Auffälligkeiten in der Säuglingsentwicklung möglichst frühzeitig erkannt und behandelt werden.

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