Früherkennung von Gebärmutterhalskrebs bald mit HPV-Screening?

Infektionen mit bestimmten Typen der Humanen Papillomaviren (HPV) gelten als wichtigste Auslöser für Gebärmutterhalskrebs. Seit 2003 berät der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) darüber, ob Reihenuntersuchungen auf HPV-Hochrisikoviren (HR-HPV) einen Platz in der Krebsfrüherkennung bekommen sollen. Laut Beschluss des G-BA von März 2015 sollen Frauen zukünftig wählen können.

Zwei Verfahren zur Auswahl

Bisher steht allen Frauen ab 20 Jahren einmal im Jahr eine zytologische Untersuchung auf Gebärmutterhalskrebs zu. Gynäkologen entnehmen dazu einen Gewebeabstrich aus dem Gebärmutterhals, Labormediziner untersuchen diesen auf bösartige Zellveränderungen (Pap-Test). Molekulardiagnostische Tests, die eine Infektion mit gefährlichen HP-Viren nachweisen, gehören bislang nicht zu den Regelleistungen der gesetzlichen Krankenkassen. In seinem Beschluss legt der G-BA nun Eckpunkte für ein neues Früherkennungsprogramm vor. So sollen Frauen zwischen einem jährlichen Pap-Abstrich oder einer Untersuchung auf HPV alle fünf Jahre wählen können. Stellen Labormediziner im Schleimhautabstrich das Erbgut von HR-HPV fest, werden sie zusätzlich nach veränderten Zellen suchen. Die allgemeine jährliche Früherkennungsuntersuchung durch Abtasten der Brust und des Enddarms bleibt den Frauen natürlich erhalten.

 

Studien belegen Qualität des HPV-Screenings

Studien aus Deutschland und anderen Ländern belegen, dass Mediziner auch mit dem HPV-Test zuverlässig Gebärmutterhalskrebs entdecken können. In vielen europäischen Ländern und den USA ist der Test bereits eingeführt oder es laufen Pilotprojekte, um den Test in die nationalen Gesundheitsprogramme zu integrieren. In Deutschland überprüfen Wissenschaftler seit 2006 mit dem „Wolfsburger Modell“, wie gut der HPV-Test sich zur Vorsorge eignet. Insgesamt untersuchten Gynäkologen bis heute etwa 23.000 Frauen. Bei 120 von ihnen entdeckten sie Gebärmutterhalskrebs oder Krebsvorstufen, die allein mit der zytologischen Untersuchung vermutlich zunächst nicht erkannt worden wären. Eine endgültige Entscheidung darüber, wie der HPV-Test in der Gebärmutterhalskrebs-Vorsorge eingesetzt werden soll, will der G-BA 2016 treffen.

 

Quellen:

Beschluss des G-BA

VDGH "Diagnostik im Gespräch 1/2015", S. 3

 

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