Empfehlung zur Prostatakrebs-Vorsorge: zukünftig mit PSA-Test und MRT

Die Deutsche Gesellschaft für Urologie hat die S3-Leitlinie zum Prostatakarzinom grundlegend überarbeitet. Eine der Änderungen bezieht sich auf die Früherkennung: Statt digital-rektaler Untersuchung soll zukünftig mit PSA-Test und – bei Bedarf – MRT vorgesorgt werden. Bis die vorgeschlagenen Änderungen in den Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenkassen übernommen werden, kann es jedoch noch dauern.

Das Foto zeigt einen Mann Mitte Vierzig mit grauen Haaren. Er sitzt im Garten und beißt lachend in einen Apfel.

Tastuntersuchung nicht mehr ausreichend

Das Prostatakarzinom ist in Deutschland die häufigste bösartige Tumorerkrankung des Mannes und gleichzeitig die zweithäufigste Ursache für krebsbedingte Todesfälle bei Männern. Ab einem Alter von 45 Jahren übernehmen die Krankenkassen die Kosten für eine Früherkennungsuntersuchung. Sie kann jährlich durchgeführt werden. Dabei tasten Fachmediziner*innen die Prostata durch den Enddarm auf Veränderungen ab. Zukünftig empfehlen die Leitlinienautor*innen, diese Form der Früherkennung nicht mehr anzubieten. Gefährliche Tumoren können dabei häufig übersehen werden – oder tastbare Veränderungen sich bei einer Biopsie oft als harmlos herausstellen.

Stufenweise Früherkennung dank PSA-Test

Die Leitlinie sieht für die zukünftige Prostatakrebs-Vorsorge nun ein abgestuftes Verfahren vor. Wenn Männer ab 45 Jahren nach einem Aufklärungsgespräch zu den Vor- und Nachteilen eine Früherkennung wünschen, wird zunächst der PSA-Wert bestimmt. Dazu reicht eine Blutprobe aus. PSA steht für Prostata-spezifisches Antigen; erhöhte Werte können auf Krebs hindeuten. Überschreitet der PSA-Wert eine kritische Marke, soll die Prostata per MRT untersucht werden. Erst wenn sich im MRT Auffälligkeiten zeigen, raten die Leitlinienautor*innen zu einer Biopsie. Auf diese Weise wollen sie die Anzahl der unnötigen Biopsien und damit die Belastung für Patienten reduzieren.

Wichtiger Schritt zum PSA-basierten Früherkennungsprogramm

An der Neufassung der Leitlinie haben 22 Fachgesellschaften und Institutionen mitgearbeitet. Fachleute werten sie als entscheidenden Schritt, um ein organisiertes, risikoadaptiertes und PSA-basiertes Früherkennungsprogramm als Leistung der gesetzlichen Krankenkassen zu etablieren. Bis die Kassen die empfohlenen Leistungen tatsächlich bezahlen, kann es jedoch noch dauern – dafür muss das Verfahren erst vom Gemeinsamen Bundesausschuss geprüft und dann als Kassenleistung bewilligt werden.

 

Quelle:

Deutsches Ärzteblatt online

Weitere Informationen zu diesen Themen