Diabetes: Real-Time-Messgeräte zukünftig als Kassenleistung

Diabetes-Patienten müssen ihren Blutzuckerspiegel ständig im Blick behalten und ihn durch Insulin stabilisieren. Real-Time-Messgeräte, auch CGMS (Continuous Glucose Monitoring System) genannt, unterstützen die Blutzuckerkontrolle. Bisher mussten Patienten diese Geräte selbst bezahlen. Nun hat der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) entschieden: Für insulinpflichtige Diabetiker übernehmen die Krankenkassen die Kosten.

Bessere Blutzuckerkontrolle für Diabetespatienten

Nicht immer reicht die regelmäßige Selbstmessung, um den Blutzuckerspiegel im Lot zu halten. Bei manchen Diabetikern schwankt er so stark, dass es immer wieder zu gefährlichen Unterzuckerungen (Hypoglykämien) kommt. Darum müssen sie eine Insulinpumpe tragen – oder unterschiedlich wirkende Insuline kombinieren. Vor allem diesen Patienten erleichtert ein CGMS das Krankheitsmanagement. Während die bisherigen Methoden punktuell messen, überwacht das Gerät den Blutzucker dauerhaft: Ein kleiner Sensor in der Haut misst den Blutzucker im Zellzwischenwasser des Unterhautfettgewebes. Er sendet die Werte an ein Empfangsgerät, das der Diabetiker immer bei sich trägt. Nähert sich der Blutzucker einem kritischen Wert, warnt das CGMS die Betroffenen durch Piepsen und Vibrationen – auch nachts.

Stabiler Blutzucker verbessert Lebenserwartung und Lebensqualität

Studien zeigen: Je stabiler der Blutzuckerwert, desto länger bleiben Diabetiker gesund. So schädigen stark schwankende Werte und dauerhaft schlecht einstellbare Diabetes-Erkrankungen langfristig Nerven, Gefäße und Organe wie Herz und Nieren. Eine akute Unterzuckerung (Hypoglykämie) kann sogar lebensbedrohliche Formen annehmen, wenn der Kreislauf versagt und Betroffene ins Koma fallen. CGMS können dabei helfen, solche Blutzuckerentgleisungen zu verhindern. Um ein Real-Time-Messgerät zu bekommen, benötigen Patienten eine Verordnung. Ausstellen können diese laut G-BA-Beschluss alle Internisten, Allgemein- und Kinderärzte mit der Anerkennung Diabetologie DDG oder einer vergleichbaren Qualifikation sowie Kinderärzte mit der Anerkennung Kinderendokrinologie und -diabetologie. Da nicht alle Diabetes-Patienten ein CGMS benötigen, prüfen die Krankenkassen auch zukünftig den Einzelfall. Patientenverbände unterstützen Betroffene beim Antrag.

 

Quellen:

Gemeinsamer Bundesausschuss

Deutscher Diabetiker Bund e.V.