Gesundheitsvorsorge anpassen
Zum Krebsfrüherkennungsprogramm für Versicherte zählen Untersuchungen auf Brust-, Darm-, Gebärmutterhals-, Haut- und Prostatakrebs. Es regelt, in welchem Alter die Vorsorge beginnen sollte und welche Untersuchungen vorgenommen werden. Für die Früherkennung von Darm- und Gebärmutterhalskrebs sollen Versicherte zukünftig rechtzeitig von ihrer Krankenkasse schriftlich eingeladen werden (Screening). Zur Darmkrebsvorsorge gehört ein Test auf unsichtbares Blut im Stuhl. Versicherte im Alter von 50 bis 54 können ihn jährlich durchführen lassen. Ab 55 Jahren bezahlen die Krankenkassen den Test alle zwei Jahre, wenn man sich gegen eine Darmspiegelung entscheidet. Auch die Früherkennung von Gebärmutterhalskrebs erfolgt bereits mithilfe des Labors. Ab 2020 erstatten die Krankenkassen im Rahmen der Früherkennung zudem den HPV-Test. Dieser spürt bestimmte Humane Papillomviren (HPV) auf, die nachweislich das Risiko für Gebärmutterhalskrebs steigern. Treten Krebserkrankungen (z. B. Darm-, Brust oder Eierstockkrebs) in der Familie häufiger auf, stehen Betroffenen zusätzliche Untersuchungen zu. Sie sollten bei ihrem Hausarzt oder ihrer Krankenversicherung nachfragen.
Labortests unterstützen Diagnose und Therapie
Nicht nur bei der Früherkennung, sondern auch bei der Therapie bestimmter Krebsformen sind Labortests der Schlüssel: Sie entdecken z. B. Mutationsformen bei Krebs und ermöglichen so die individuelle, „personalisierte“ Therapie.