Auf neue Regelungen in 2017 achten
In Sachen Krebsvorsorge tut sich dieses Jahr einiges. So sollen Versicherte zukünftig entscheiden können, ob sie für die Darmkrebsvorsorge einen immunologischen Stuhltest in Anspruch nehmen wollen oder eine Darmspiegelung möchten. Bis spätestens April 2017 soll die neue Form der Darmkrebsvorsorge allen gesetzlich Versicherten zur Verfügung stehen. Zudem steht ein neues Verfahren zur Früherkennung von Gebärmutterhalskrebs an. Frauen im Alter zwischen 30 und 60 Jahren haben dann für eine Übergangszeit von sechs Jahren die Wahl zwischen einem jährlichen Pap-Abstrich vom Gebärmutterhals oder einem Test auf humane Papillomviren (HPV).
Vorsorgeuntersuchungen wirken
Vorsorge wirkt: So beobachten Experten etwa weniger Krankheitsfälle bei Magenkrebs. Sie führen dies auf eine seltenere Besiedlung des Magens durch Helicobacter pylori zurück. Das Bakterium steigert das Krebsrisiko. Es lässt sich heute durch Labortests feststellen und mit Antibiotika behandeln. Bei Gebärmutterhalskrebs kommt es seit Einführung des Pap-Screenings Anfang der 1970er Jahre ebenfalls zu weniger Erkrankungen. Besonders erfolgreich lässt sich Darmkrebs durch Vorsorge bekämpfen: Krebsvorstufen kann der Arzt gleich bei einer Darmspiegelung entfernen. So entsteht die Krankheit erst gar nicht.
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