MERS: RKI aktualisiert Informationen für Ärzte

Seit Ende Mai sind in Südkorea mehr als 20 Menschen am MERS-Coronavirus (Middle East Respiratory Syndrome) gestorben. Anfang Juni erlag auch ein 65-Jähriger aus Nordrhein-Westfalen der Atemwegsinfektion. Das Robert Koch-Institut weist darauf hin, dass importierte Krankheitsfälle hierzulande jederzeit auftreten können und hat seine Informationen für Ärzte aktualisiert.

Risiko Reiseverkehr

Nach Angaben des Centrums für Reisemedizin (CRM) kommt das MERS-CoV vor allem in den Vereinigten Arabischen Emiraten, Saudi-Arabien, Katar, Oman, Kuwait, Jemen und Jordanien vor. Laut Epidemiologen des RKI fliegen jedes Jahr etwa eine Million Menschen aus den Endemiegebieten der arabischen Halbinsel nach Deutschland. Patienten zeigen zu Krankheitsbeginn grippeähnliche Symptome. Häufig leiden Betroffene auch unter Durchfall. Schwere Verläufe mit Pneumonie oder Nierenversagen drohen vor allem chronisch erkrankten Patienten (Diabetes, Krebs) oder Patienten unter Immunsuppression.

 

Verdachtsfälle erkennen

Das RKI rät dazu, schwere Pneumonien und Atemnotsyndrome immer labormedizinsch abzuklären. Ärzte sollten eine Infektion mit MERS-CoV vor allem dann in Betracht ziehen, wenn der Patient 14 Tage vor Erkrankungsbeginn:

  • in einem Land der arabischen Halbinsel war,
  • Kontakt mit einer medizinischen Einrichtung in Südkorea hatte oder
  • Kontakt mit einem mit MERS-CoV infizierten Menschen hatte. In diesem Fall sollte eine MERS-CoV-Diagnostik auch erfolgen, wenn der Patient nur über eine leichte Atemwegserkrankung klagt.

 

Auf korrektes Probenmaterial achten

Nach Angaben der Weltgesundheitsorganisation sollten Ärzte für die PCR-Diagnostik Proben aus dem unteren Atemwegstrakt (Sputum, Trachealaspirat, bronchoalveoläre Lavage) der Patienten entnehmen. Proben aus den oberen Atemwegen führen häufiger zu falsch-negativen Untersuchungsergebnissen. Für den Antikörpernachweis aus Serum benötigen Labormediziner zwei Proben: eine aus der ersten Woche nach Auftreten der Symptome, die zweite nach mindestens 28 Tagen. Ebenfalls sehr wichtig: Ärzte und Mitarbeiter sollten sich mit erweiterter Basishygiene und Atemmaske (mindestens FFP2) schützen.

 

Quellen:

Robert Koch-Institut

WHO zur Situation in Südkorea

 

Mehr Informationen:

Auswärtiges Amt