Hautkrebsvorsorge stagniert
Einer aktuellen Auswertung der Techniker Krankenkasse (TK) zufolge ist im vergangenen Jahr nur jede*r sechste anspruchsberechtigte Versicherte zur Hautkrebsfrüherkennung gegangen. Vor allem seit der Coronapandemie stagniert die Zahl. Den Daten zufolge hatten vor der Pandemie noch 18,5 Prozent der Krankenversicherten die Hautkrebsvorsorge in Anspruch genommen; 2022 waren es nur noch 16,8 Prozent.
Hautkrebs-Screening alle zwei Jahre möglich
Gesetzlich Krankenversicherte können die Hautkrebsfrüherkennungsuntersuchung in der Regel ab dem 35. Lebensjahr alle zwei Jahre in Anspruch nehmen. Das Hautkrebs-Screening dürfen nur Ärzt*innen durchführen, die an einer speziellen Fortbildung teilgenommen und eine entsprechende Genehmigung erhalten haben. Dazu gehören Hausärzt*innen sowie Fachärzt*innen für Haut- und Geschlechtskrankheiten.
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