Früherkennung von Darmkrebs bei Menschen mit erhöhtem familiärem Risiko: G-BA beauftragt wissenschaftliche Bewertung

Früh erkannt, lässt sich Darmkrebs in den allermeisten Fällen gut behandeln und sogar heilen. Menschen, deren direkte Verwandte an Darmkrebs erkrankt sind, haben selbst ein höhe-res Risiko und sollten bereits ab einem Alter von 40 Jahren mit der Vorsorge beginnen. Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) lässt nun prüfen, ob und wie die Darmkrebsvorsorge für Menschen mit familiärem Risiko verbessert werden muss.

GGebückte Tonfigur mit medizinischem Spiegel veranschaulicht das Prinzip der Darmkrebsvorsorge.
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Prüfungsauftrag für Darmkrebs-Früherkennungsprogramm erteilt

Bisher ist die vorzeitige Früherkennung von Darmkrebs bei familiärer Vorbelastung noch kein Bestandteil der Früherkennungsrichtlinie des G-BA. Der G-BA hat nun das Institut für Qualität und Wirtschaftlichkeit im Gesundheitswesen (IQWiG) damit beauftragt, die aktuellen Erkenntnisse zum Nutzen einer spezifischen Darmkrebsfrüherkennung für familiär vorbelastete Versicherte zu prüfen und eine Empfehlung auszusprechen. Mit Ergebnissen rechnet der G-BA im November 2024. Die Erkenntnisse sollen in die weiteren Beratungen zur möglichen Erweiterung der Darmkrebsfrüherkennung einfließen.

Einer von zehn Menschen zwischen 40 und 54 Jahre betroffen

Nach Angaben des Deutschen Krebsforschungszentrums betrifft die vorgezogene Darmkrebsvorsorge etwa einen von zehn Menschen zwischen 40 und 54 Jahren. Problematisch: Fast die Hälfte der Betroffenen nimmt diese Chance der risikoangepassten Früherkennung nicht wahr. Regulär startet die Darmkrebsfrüherkennung für Männer und Frauen ab einem Alter von 50 Jahren.

Darmkrebsvorsorge im Überblick

  • Frauen von 50 bis 54 Jahren können sich für einen jährlichen Test auf verborgenes Blut im Stuhl entscheiden.
  • Männer von 50 bis 54 Jahren können zwischen einem jährlichen Test auf verborgenes Blut im Stuhl und einer Darmspiegelung (Koloskopie, alle 10 Jahre) entscheiden.
  • Frauen und Männer ab 55 Jahre können zwischen einem Test auf verborgenes Blut im Stuhl, der alle 2 Jahre durchgeführt wird, und maximal zwei  Darmspiegelungen im Abstand von 10 Jahren entscheiden.
  • Bei auffälligen Stuhltests besteht immer ein Anspruch auf eine Darmspiegelung.

Quelle:

Gemeinsamer Bundesausschuss (G-BA)

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