Risikoabsicherung vor und in der Schwangerschaft Infektionen in der Schwangerschaft

Der Frauenarzt begleitet die werdende Mutter mit einem umfassenden Vorsorge-Programm durch ihre Schwangerschaft – zu ihrem Schutz und zum Schutze des Kindes. Ein Hauptaugenmerk sollte dabei auf möglichen Infektionen liegen, die vor allem der Gesundheit des Kindes schaden können. Das Tückische dabei: Von der werdenden Mutter werden die Infektionen oft gar nicht bemerkt.

Zuletzt überarbeitet September 2021

Wie stellen Schwangere fest, ob das Ungeborene gefährdet sein könnte?

Der Frauenarzt kann mit nur wenigen Labortests feststellen, ob ein besonderes Risiko für das Kind im Mutterleib vorliegt. Dafür bedarf es lediglich einiger Tropfen Blut!

Röteln – eine Erkrankung von Kindern und Jugendlichen?

 Ja und nein. Meistens kommt die Erkrankung bei Kindern im Alter zwischen drei und zehn Jahren vor. Sie verläuft größtenteils harmlos und ohne Folgeschäden. Aber: Infiziert sich eine werdende Mutter, die keine oder nicht mehr genügend eigene Abwehrkräfte (Antikörper) gegen das Röteln-Virus hat, dann besteht die Gefahr, dass sich auch das ungeborene Kind mit dem Virus ansteckt. In den ersten elf Wochen der Schwangerschaft wird eine Röteln-Infektion in bis zu 90 von 100 Fällen auf das Ungeborene übertragen. Mögliche Folge: schwere Missbildungen. Die Hauptansteckungsquelle sind Kinder, die an Röteln erkrankt sind – einem besonderen Risiko sind daher Schwangere ausgesetzt, die oft mit vielen Kindern zusammen sind, etwa Lehrerinnen oder Erzieherinnen.

Frauen mit Kinderwunsch sollten dringend vor einer möglichen Schwangerschaft ihren Impfstatus überprüfen lassen und sich gegebenenfalls impfen lassen. Aber auch bei einem Verdacht auf eine Ansteckung sollten Schwangere so schnell wie möglich ihren Frauenarzt aufsuchen. Innerhalb der ersten vier Tage nach der Ansteckung können Mutter und Kind noch ausreichend vor Folgeschäden geschützt werden.

Gut zu wissen: Zu Beginn besonders ansteckend

In den ersten elf Wochen der Schwangerschaft wird eine Röteln-Infektion in bis zu 90 von 100 Fällen auf das Ungeborene übertragen.

Quelle: BZgA

Bei Röteln-Verdacht schnell zum Arzt

Auch bei einem Verdacht auf eine Ansteckung mit Röteln sollten Schwangere so schnell wie möglich ihren Frauenarzt aufsuchen. Innerhalb der ersten vier Tage nach der Ansteckung können Mutter und Kind noch ausreichend vor Folgeschäden geschützt werden.

Wie gefährlich ist Toxoplasmose?

 Gesunden Erwachsenen kann der Toxoplasmose-Erreger normalerweise nichts anhaben. Nur: Steckt sich eine werdende Mutter erstmals mit diesem Erreger an, so kann er über das Blut zu dem noch ungeborenen Kind gelangen und dieses infizieren. Schäden der Augen und des Gehirns bis hin zu schwersten Missbildungen können die Folge sein. Die Ansteckung des Erwachsenen erfolgt in der Regel, ohne dass irgendwelche Krankheitszeichen auftreten. Zumindest keine sichtbaren – denn nachweisen lässt sich diese Infektion nur mit Hilfe von Labortests.

Toxoplasmose lässt sich verhindern

Geschützt sind Mutter und Kind, wenn bereits vor der Schwangerschaft ausreichend Antikörper gegen diesen Erreger gebildet wurden. Empfehlenswert ist deshalb die Titerbestimmung vor oder zu Beginn einer Schwangerschaft. Beim Verdacht auf eine Ansteckung während der Schwangerschaft, zum Beispiel bei Nachbars Katze, ist eine Untersuchung ratsam – denn: Früh genug festgestellt, lässt sich die Infektion des Ungeborenen verhindern.

Übrigens: Die Kosten für eine Testung auf Toxoplasmose werden von einigen gesetzlichen Krankenkassen übernommen.

Tückisch: Zytomegalie-Virus (CMV)

Kommt es bei einer Schwangeren zu einer Erstinfektion, besteht ein etwa zehnprozentiges Risiko, dass das Neugeborene schwer krank wird (Schädigung von Gehirn, Lunge, Leber, Augen). Auch hier verschafft ein Labortest Klarheit: Hat eine schwangere Frau genügend Antikörper, schützen diese auch das Kind. Auch später besteht noch ein Risiko für das Kind: Das CMV kann nämlich auch über die Muttermilch oder über den Speichel an den Säugling weitergegeben werden.

Achtung: Chlamydien!

Etwa jede zehnte Frau ist – ohne es zu merken – mit Chlamydien infiziert. Die Bakterien können durch sexuellen Kontakt übertragen werden. Sie verursachen meist keine offensichtlichen Beschwerden und bleiben daher unerkannt. Schwangere mit einer Chlamydien-Infektion gefährden jedoch die Gesundheit des Neugeborenen (z. B. Lungenentzündung). Ein Labortest, mit dem der Arzt Chlamydien diagnostizieren kann, gibt über die Infektion Aufschluss. Sie kann dann mit Antibiotika behandelt werden.

Weitere Erreger

Es gibt natürlich noch weitere Erreger, die dem Kind während der Schwangerschaft gefährlich werden können. Hierzu zählen zum Beispiel: Herpes-simplex-Virus, HIV, Hepatitis-B-Virus, Parvoviren, Listerien sowie Varizella-Zoster-Virus (Windpocken). Wer Sicherheit über das Risiko haben möchte, welche eigenen Infektionen seinem Kind gefährlich werden könnten, sollte seinen Frauenarzt darauf ansprechen. Er kann, eventuell nach einer weiteren Blutuntersuchung, sicherlich Auskunft geben.

Weitere Tests und Angebote für Schwangere und Neugeborene

Im August 2020 hat der G-BA die Aufnahme der pränatalen Bestimmung des fetalen Rhesusfaktors in die Mutterschafts-Richtlinien beschlossen. Ab dem Frühjahr 2021 ist mit einer Erstattung durch die gesetzlichen Krankenkassen zu rechnen.  

Die Präeklampsie gehört zu den Bluthochdruckerkrankungen, die nur während der Schwangerschaft auftreten. Seit Oktober 2019 übernehmen die Krankenkassen beim Vorliegen des Verdachts auf eine Präeklampsie die Kosten für diagnostische Labortests. Sie erstatten die Bestimmung der PlGF-Konzentration und des sFlt-1/PlGF-Quotienten.

Diese Impfung gehört für Frauen in der Schwangerschaft seit Juli 2020 zu den Regelleistungen der gesetzlichen Kran­ken­ver­siche­rung. Damit folgt der Gemeinsame Bundes­ausschuss einer neuen Empfehlung der Ständigen Impfkommission (STIKO) des Robert Koch-Instituts. Die Experten erhoffen sich so einen verbesserten Nestschutz für Säuglinge.

Eine Impfung während der Schwangerschaft führt zu hohen Antikörperkonzentrationen bei der Schwangeren und dem Neugeborenen. Die Wirksamkeit der mütterlichen Pertussisimpfung für den Schutz des Säuglings vor Pertussis in den ersten 2–3 Lebensmonaten lag laut der Begutachtung einer Vielzahl von Studien bei 90 Prozent.

Die Impfung soll laut Empfehlung der Ständigen Impfkommission beim Robert Koch-Institut (STIKO) unabhängig vom Abstand zu vorher verabreichten Pertussisimpfungen und in jeder Schwangerschaft erneut erfolgen. Angeboten wird sie zu Beginn des letzten Schwangerschaftsdrittels. Besteht das Risiko einer Frühgeburt, können Betroffene auch schon im zweiten Schwangerschaftsdrittel geimpft werden.

Falls die letzte Pertussis-Impfung mehr als 10 Jahre zurück liegt und auch während der Schwangerschaft keine Impfung erfolgt, soll die Schwangere in den ersten Tagen nach der Geburt geimpft werden.

Falls kein Monoimpfstoff zur Verfügung steht, kann auch ein Dreifach-Kombinationsimpfstoff (Diphtherie-Tetanus-Pertussis) verwendet werden.

Neue Mutterpässe, in denen die Impfung vermerkt werden kann, stehen voraussichtlich ab Ende 2021 zur Verfügung.

Gestationsdiabetes bezeichnet eine gestörte Glukosetoleranzstörung. Der Anteil der schwangeren Frauen mit GDM nimmt zu. Risikofaktoren sind das steigende Durchschnittsalter bei Erstgebärenden,  Übergewicht und Adipositas. Schwangere Frauen haben einen Anspruch auf einen Test auf Schwangerschaftsdiabetes (Gestationsdiabetes) als Leistung der gesetzlichen Krankenversicherung. Ein Gestationsdiabetes liegt vor, wenn der Blutzucker während der Schwangerschaft bestimmte Werte übersteigt. Damit nimmt das Risiko für bestimmte seltene Geburtskomplikationen zu. Der Vortest und soweit erforderlich auch der zweite Test sollen im sechsten oder siebten Schwangerschaftsmonat angeboten werden. Der Vortest dient dazu, die Frauen zu erkennen, denen dann ein zweiter, entscheidender Zuckertest angeboten wird. Wenn ein Gestationsdiabetes festgestellt wurde, kann häufig schon mit einer Ernährungsumstellung und vermehrter körperlicher Aktivität eine Normalisierung der Werte erreicht werden.

Der gemeinsame Bundesausschuss der Ärzte und Krankenkassen (G-BA) regelt seit April 2005 in einer Richtlinie alle Belange des Neugeborenen-Screenings. Für alle Neugeborenen in Deutschland wird wenige Tage nach der Geburt eine Blutuntersuchung auf seltene angeborene Stoffwechsel- und Hormonstörungen angeboten und empfohlen. Zuletzt erweitert wurde die Kinderrichtlinie um Tests auf Tyrosinämie, Mukoviszidose und schwere kombinierte Immundefekte (SCID).  Etwa eines von 1000 Kindern ist von einer solchen Krankheit betroffen. Die Teilnahme an diesem Screeningverfahren ist freiwillig und setzt die Einwilligung der Eltern des Neugeborenen voraus. Die Blutuntersuchung sollte nach Möglichkeit bei jedem Neugeborenen im Alter von 36 bis 72 Lebensstunden vorgenommen werden. Dem Baby werden aus der Ferse ein paar Tropfen Blut entnommen,das Blut auf eine Testkarte getropft, getrocknet und in ein für das Neugeborenen-Screening zugelassenes Labor geschickt. Für die Blutentnahme sind die Geburtsklinik, die Hebamme oder der niedergelassene Kinderarzt verantwortlich, die Testkarte wird nach 3 Monaten vernichtet. Gelingt es durch die frühzeitige Diagnosestellung eine gezielte Behandlung möglichst bald nach der Geburt einzuleiten, können Behinderungen vermieden und Todesfälle verhindert werden. Das Neugeborenen-Screening wird stetig erweitert.

Neugeborenen-Untersuchung mit Procalcitonin bei Verdacht auf eine bakterielle Infektion

Zu wenig Folsäure im Blute der Mutter kann zu verschiedenen Entwicklungsstörungen des Neugeborenen führen.

Das kommt 2021

Pränataltestung im Rahmen der Mutterschaftsuntersuchungen

Ein DNA-Bluttest auf Trisomie 13, 18 und 21, auch nicht-invasiver Pränataltest (NIPT) genannt, kann zukünftig von gesetzlich versicherten Patientinnen in begründeten Fällen in Anspruch genommen werden. Ein unauffälliges Ergebnis schließt mit sehr hoher Zuverlässigkeit aus, dass das Ungeborene eine Trisomie hat. Nur noch bei einem auffälligen Test ist dann zur Bestätigung die herkömmliche Fruchtwasseruntersuchung (Amniozentese) oder Gewebeentnahme aus der Plazenta (Chorionzottenbiopsie) erforderlich. Der NIPT soll 2021 als Kassenleistung in begründeten Fällen erstattet werden. Zuvor wird die Veröffentlichung einer Versicherteninformation erfolgen.

Erweiterung Neugeborenenscreening

Auch das Screening auf 5q-assoziierte spinale Muskelatrophie wird Bestandteil der Früherkennungsuntersuchung bei Neugeborenen, und zwar voraussichtlich ab dem 3. Quartal 2021.