Suchtests bei Schwangeren und Neugeborenen

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Im Rahmen der Mutterschaftsvorsorge werden Schwangere umfassend beraten, und ihnen werden zahlreiche Labortests vorgeschlagen. Neben einer umfangreichen Eigen-, Familien- und Schwangerschaftsanamnese werden folgende allgemeine Untersuchungen durchgeführt:
Bei Schwangeren sollten möglichst früh ein Chlamydien-Test, ein Lues-Test, ein Röteln-Test, ein Hepatitis-B-Test, gegebenenfalls ein AIDS-Test sowie ein Antikörper-Suchtest auf Infektionen durchgeführt werden.
Die gesetzliche Krankenversicherung übernimmt auch die Kosten für Tests auf Schwangerschaftsdiabetes (Gestationsdiabetes) für alle Schwangeren. Der zweistufige Test wird zwischen dem sechsten und siebten Schwangerschaftsmonat vorgenommen.
In einem ersten Schritt werden die Blutzuckerwerte gemessen, nachdem die Schwangere ein Glas mit Traubenzucker getrunken hat. Fällt der erste Test positiv aus, untersucht der Arzt den Zuckerstoffwechsel genauer.
Der Test ist sinnvoll, da die Blutzuckerwerte meist schon durch eine Umstellung der Ernährung normalisiert werden können. Hohe Blutzuckerwerte während der Schwangerschaft erhöhen das Risiko einer Präeklampsie (Schwangerschaftsvergiftung) und von Komplikationen während der Entbindung.
In begründeten Fällen werden außerdem folgende Maßnahmen ergriffen:
Direkt nach der Geburt wird die Blutgruppe des Kindes ermittelt und sein Blut auf Antigen-Antikörper-Reaktionen untersucht. Außerdem wird durch einen sogenannten TSH-Test geprüft, ob es an einer angeborenen Schilddrüsen-Unterfunktion leidet.
Ein Neugeborenen-Screening wird den Eltern Neugeborener mittlerweile in allen Bundesländern angeboten. Es umfasst Untersuchungen auf behandelbare angeborene Stoffwechsel- und endokrine Erkrankungen (Hypothyreose und Adrenogenitales Syndrom – AGS). Damit können bestimmte Stoffwechsel- und Hormonstörungen frühzeitig erkannt und so schwere Folgeschäden verhindert werden.
Seit Januar 2017 kann im Rahmen des Neugeborenenscreenings eine Früherkennungs-Untersuchung des Neugeborenen auf cystische Fibrose, auch Mukoviszidose genannt, erfolgen und als Kassenleistung abgerechnet werden. Dies ist eine erbliche Krankheit, die bestimmte Drüsen stimuliert, ungewöhnliche Sekrete abzusondern; dies führt zu verschiedenen Symptomen. Die wichtigsten betreffen den Verdauungstrakt und die Lunge, ein Blutstropfen genügt.
Bei der Mutter wird in der ersten Woche nach der Entbindung eine Untersuchung des roten Blutfarbstoffs (Hämoglobin) vorgenommen sowie sechs bis acht Wochen nach der Entbindung, falls erforderlich, eine erneute Hämoglobin-Bestimmung und Urinuntersuchungen auf Eiweiß, Blutzucker und Sediment, worauf – wenn auffällig – eine bakteriologische Untersuchung folgt.
Eine Vielzahl von Tests bietet die gesetzliche Krankenversicherung im Rahmen der Mutterschafts- und Neugeborenen-Vorsorge an. Darüber hinaus gibt es Untersuchungen, die im Einzelfall sinnvoll sein können, allerdings von der Schwangeren selbst bezahlt werden müssen.
Das betrifft in der Schwangerschaft insbesondere die Toxoplasmose-Untersuchung. Sie wird von der gesetzlichen Krankenversicherung nur bei einem Verdacht auf Toxoplasmose finanziert, nicht jedoch als reine Vorsorge-Untersuchung.
Durch eine akute Toxoplasmose-Erkrankung während der Schwangerschaft kann das Kind schwer geschädigt werden, was mit einer rechtzeitigen Erkennung und Behandlung verhindert werden kann.
Sinnvoll sind auch Untersuchungen
Das Faltblatt „Infektionen in der Schwangerschaft – Risikoabsicherung vor und in der Schwangerschaft“ enthält dazu weitere detaillierte Informationen.