Besonders gefährlich sind Nussallergien: Schon kleinste Mengen können Schwellungen von Lippen, Mund und Zunge sowie Erbrechen und Durchfall auslösen. Im schlimmsten Fall kommt es zum Herzinfarkt durch einen allergischen Schock.
Kennzeichnung von Lebensmitteln
Heikel wird es beim Weihnachtsmarktbesuch: So sind Bestandteile von Nüssen in Nahrungsmitteln zwar kennzeichnungspflichtig, für lose verkaufte Lebensmittel gilt diese Regelung jedoch nicht. Sollte es nach dem Verzehr von bestimmten Lebensmitteln zu wiederholten Beschwerden kommen, empfiehlt das IPF die Beratung durch einen allergologisch tätigen Arzt.
Allergietest bringt Sicherheit
Erste Erkenntnisse können Bluttests liefern: Der Nachweis von IgE-Antikörpern bestimmt bis zu 700 verschiedene Allergene. Neben den häufiger auftretenden Erdnuss- und Haselnussallergien können Unverträglichkeiten gegen bis zu acht weitere Schalenfrüchte bestehen. Dieses Wissen ermöglicht gezieltes Nachfragen und hilft, die richtigen Weihnachtsplätzchen auszusuchen. Fehlt dieses Wissen, verschlimmert sich die Unverträglichkeit durch den wiederholten Kontakt mit dem Allergen. Erkrankungen wie Asthma bronchiale können die Folge sein.