Masern bekämpfen, nicht verharmlosen

Die Urlaubssaison neigt sich dem Ende zu – das neue Kindergartenjahr beginnt. Das Risiko für die Jüngsten, sich mit Maserviren zu infizieren steigt, denn die Infektion betrifft vor allem Kinder. Masern werden oft verharmlost, sind aber hochansteckend. Eine Infektion kann schwere Komplikationen mit sich bringen oder sogar tödliche Folgen haben.

Die Erkrankung ist meldepflichtig. Allein 2013 wurden bisher mehr als 1.000 Masernerkrankte registriert. Grund sind meistens Vorbehalte von Eltern gegen einen präventiven Impfschutz. Um zu vermeiden, dass sich die Krankheit weiter ausbreitet, empfiehlt das IPF, den Nachwuchs rechtzeitig und vollständig zu impfen sowie den eigenen Schutz gegebenenfalls aufzufrischen.

 

Zwei Impfungen in den ersten zwei Jahren

Eine hohe Durchimpfungsrate in der Bevölkerung trägt außerdem dazu bei, andere vor einer Erkrankung zu schützen, so das IPF. Vor dem zweiten Geburtstag sollen laut der Ständigen Impfkommission (STIKO) deshalb alle Kinder zwei Impfungen gegen Masern erhalten haben: die erste zwischen dem 11. und 14. Lebensmonat, die zweite zwischen dem 15. und 23. Monat. Wenn Kinder vor dem 11. Monat in die Kita gehen, rät die STIKO, bereits nach dem 9. Lebensmonat das erste Mal gegen Masern zu impfen.

 

Risikogruppe: Geburtsjahre 1970 bis 1991

Doch nicht nur Kinder, auch Erwachsene sind gefährdet, an Masern bzw. deren Spätfolgen wie Hirnentzündungen zu erkranken. Besonders die zwischen 1970 und 1991 Geborenen sollten ihren Impfschutz überprüfen. Sie wurden nach damals gültigem Standard zumeist nur einmalig geimpft. Das schützt unter Umständen nicht vor einer Erkrankung. Wer zu der Risikogruppe gehört und nicht sicher ist, ob sein Impfschutz ausreicht, sollte seinen Arzt um Rat bitten. Mit moderner Labordiagnostik überprüft dieser, ob ein Impfschutz besteht. Dazu misst er die Menge von Antikörpern im Blut, die der Körper gegen den Erreger gebildet hat.

 

Mehr Informationen enthalten die IPF-Faltblätter „Impfschutz“ und „Vorsorge-Impfungen bei Kindern“. Sie können kostenlos unter www.vorsorge-online.de heruntergeladen werden. Wer keinen Internetanschluss hat, der kann das Faltblatt auch schriftlich bestellen beim IPF-Versandservice, Postfach 27 58, 63563 Gelnhausen. Dabei unbedingt den Titel des IPF-Faltblatts sowie Namen und vollständige Adresse angeben.

 

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