Gesetzliche Vorsorgeuntersuchungen nutzen
PSA bedeutet „Prostata-spezifisches Antigen“. Dieses Enzym bildet sich in jedem männlichen Organismus. Es eignet sich als Tumormarker, weil Krebszellen im Prostatagewebe bis zu zehnmal mehr PSA als normale Prostatazellen bilden und Labormediziner bereits geringe Mengen im Blut nachweisen können. Liegt der PSA-Wert über der Norm von zwei Nanogramm pro Milliliter Blut, könnte Prostatakrebs dahinter stecken. Ab einem Alter von 45 Jahren haben alle Männer Anspruch auf eine jährliche Tastuntersuchung. Erkrankten Vater, Onkel oder Großvater schon im Alter von unter 60 Jahren, empfiehlt es sich, schon ab 35 Jahren zur Vorsorge gehen.
Test zur Überwachung nach Diagnose
Ergibt sich ein konkreter Krebsverdacht, bezahlen die gesetzlichen Krankenkassen auch den PSA-Test. Je nach Ergebnis wird dann eine Gewebeuntersuchung (Biopsie) nötig. Bei bestimmten Tumoren der Prostata müssen Betroffene nicht sofort operiert werden. Mitunter reicht es, den Krebs engmaschig zu überwachen. Dazu empfehlen medizinische Leitlinien unter anderem, den PSA-Wert in den ersten beiden Jahren nach der Diagnose alle drei Monate, danach bei stabilem PSA-Wert alle sechs Monate zu bestimmen.
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