Impfung schützt vor Gebärmutterhalskrebs
Es gibt mehr als 150 Typen des HP-Virus. Viele davon sind für die Gesundheit ungefährlich. Allerdings können sogenannte Hochrisikotypen der HP-Viren (HR-HPV) gefährlich werden. Studien belegen: Die Mehrzahl der bösartigen Gewebeveränderungen am Gebärmutterhals (etwa 70 Prozent) geht auf HR-HPV zurück. Seit mehreren Jahren stehen wirksame Impfstoffe gegen diese Varianten zur Verfügung: Mittels Impfung lassen sich 90 Prozent der Zervixkarzinome verhindern. Die Ständige Impfkommission (STIKO) empfiehlt, die HPV-Impfungen möglichst vor dem ersten Sexualkontakt durchzuführen, vorrangig im Alter von 9 bis 14 Jahren. Bis zum 18. Geburtstag übernehmen die gesetzlichen Krankenkassen die Kosten. Wichtig zu wissen: Die Impfung kann die Früherkennung nicht ersetzen.
Früherkennung mit Kombinationstest
Das gesetzliche Krebsfrüherkennungsprogramm sieht für Frauen ab 20 Jahren einen jährlichen Zellabstrich vom Gebärmutterhals (PAP-Abstrich) vor. Der Abstrich wird anschließend im Labor auf Krebszellen untersucht. Ab dem Alter von 35 Jahren steht allen versicherten Frauen alle 3 Jahre eine Kombinationsuntersuchung zu. Diese Untersuchung besteht aus einem Zellabstrich vom Muttermund sowie einem HPV-Test. Fällt der HPV -Test negativ aus bzw. werden nur harmlose HP-Viren entdeckt und ist auch der Zellabstrich unauffällig, so besteht zum Test-Zeitpunkt kein Risiko, Gebärmutterhalskrebs zu entwickeln.