Zusatzhonorar soll Teilnahme am Clamydienscreening erhöhen

Unbehandelt kann eine Chlamydien-Infektion zu Unfruchtbarkeit oder Fehlgeburten führen. Aber zu oft wird die Erkrankung nicht bemerkt. Abhilfe soll das Chlamydienscreening schaffen, das Frauen unter 25 Jahren einmal im Jahr zusteht. Doch die Teilnahmequoten sind gering. Um sie zu erhöhen, hat sich die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) einen neuen Anreiz für Ärzte ausgedacht: Gelingt es einer Praxis, dass mindestens 30 Prozent der jungen Frauen nach der Beratung am Screening teilnehmen, erhält sie das doppelte Honorar.

Zwei starke junge Frauen
Dominic Alberts | Pixabay

So funktioniert die neue Regelung

Seit dem 1. April 2020 sieht die Vergütungsregelung vor, dass Ärzte die Chlamydienscreening-Beratung von Frauen unter 25 Jahren über die neue GOP 01823 (50 Punkte) abrechnen können. Entscheiden sich die Frauen danach für den Test, geben die Ärzte die neue GOP 01824 (ebenfalls 50 Punkte) an, wenn sie die Untersuchung der Urinprobe auf Chlamydia trachomatis veranlassen. Die Kassenärztliche Vereinigung berechnet die Teilnahmequote pro Quartal – liegt sie bei mindestens 30 Prozent, wird die GOP 01824 vergütet, sonst nicht.

Screening-Teilnahmequote in Deutschland bisher zu niedrig

Während zum Beispiel in den USA die Teilnahmequote bei 45 Prozent und in Großbritannien immerhin bei 35 Prozent liegt, entscheiden sich in Deutschland weniger als 20 Prozent der Berechtigten für das Chlamydienscreening. Die neue Vergütungsregel soll Ärzte deshalb motivieren, die Teilnahme offensiver und überzeugender anzubieten. Abrechnen können die Leistung unter anderem Frauenärzte sowie Hausärzte mit mindestens einjähriger Weiterbildung im Gebiet Frauenheilkunde und Geburtshilfe – oder dann, wenn sie entsprechende Leistungen bereits vor dem 31.12.2002 abgerechnet haben.

 

Quelle: Kassenärztliche Bundesvereinigung

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