So funktioniert die neue Regelung
Seit dem 1. April 2020 sieht die Vergütungsregelung vor, dass Ärzte die Chlamydienscreening-Beratung von Frauen unter 25 Jahren über die neue GOP 01823 (50 Punkte) abrechnen können. Entscheiden sich die Frauen danach für den Test, geben die Ärzte die neue GOP 01824 (ebenfalls 50 Punkte) an, wenn sie die Untersuchung der Urinprobe auf Chlamydia trachomatis veranlassen. Die Kassenärztliche Vereinigung berechnet die Teilnahmequote pro Quartal – liegt sie bei mindestens 30 Prozent, wird die GOP 01824 vergütet, sonst nicht.
Screening-Teilnahmequote in Deutschland bisher zu niedrig
Während zum Beispiel in den USA die Teilnahmequote bei 45 Prozent und in Großbritannien immerhin bei 35 Prozent liegt, entscheiden sich in Deutschland weniger als 20 Prozent der Berechtigten für das Chlamydienscreening. Die neue Vergütungsregel soll Ärzte deshalb motivieren, die Teilnahme offensiver und überzeugender anzubieten. Abrechnen können die Leistung unter anderem Frauenärzte sowie Hausärzte mit mindestens einjähriger Weiterbildung im Gebiet Frauenheilkunde und Geburtshilfe – oder dann, wenn sie entsprechende Leistungen bereits vor dem 31.12.2002 abgerechnet haben.