Neuer Totimpfstoff minimiert Risiken
Patienten mit chronischen Atemwegserkrankungen, chronischer Niereninsuffizienz, Diabetes mellitus, immunsupprimierte Personen und Patienten mit anderen schweren Grunderkrankungen, insbesondere mit Autoimmunerkrankungen haben laut RKI im Vergleich zu immungesunden Personen in jedem Alter ein erhöhtes Risiko, an Herpes zoster zu erkranken. Zusätzlich treten bei diesen Personen auch häufiger schwere Verläufe oder Komplikationen des Herpes zoster auf wie etwa eine postzosterische Neuralgie oder eine Augenbeteiligung, die zur Erblindung führen kann. Deshalb wird die neue Impfung entsprechend den Empfehlungen der Ständigen Impfkommission (STIKO) am RKI nicht nur für alle Patienten ab 60 Jahre in die Regelleistungen aufgenommen, sondern für Patienten mit entsprechender Belastung bereits ab 50 Jahre. Für diese Patienten eignet sich der neue Totimpfstoff besonders.
Im Zweifelsfall mit serologische Testung
Trotz der besseren Verträglichkeit sollten Ärzte bei Risikopatienten genau abwägen, ob eine Impfung angebracht ist. So muss bei schwer immunsupprimierten Patienten und Patienten in sehr schlechtem Allgemeinzustand die Indikation sehr streng gestellt werden. Erschwert wird die Entscheidung dadurch, dass gerade bei diesen Gruppen eine Zoster-Episode auch sehr schwer verlaufen kann. Ist der Immunstatus unbekannt, bestehen aber gerade wegen einer Immuninsuffizienz Bedenken gegen die Impfung, kann eine serologische Testung helfen. Sie zeigt, ob der Patient überhaupt jemals eine Varizellen-Erkrankung durchgemacht hat. Fällt das Ergebnis negativ aus, besteht keine Notwendigkeit für eine Impfung.
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