Hepatitis-C-Therapie soll schneller starten

Im kommenden Jahr wird voraussichtlich ein allgemeines Screening auf Hepatitis C eingeführt. Außerdem soll die Therapie nun direkt nach der Diagnose starten, wie es im gerade veröffentlichten Addendum zur HCV-Leitlinie heißt.

RNA-Nachweis von HCV reicht für Therapiebeginn

Das gerade veröffentlichte Addendum zur seit 2018 gültigen AWMF-Leitlinie zur Prophylaxe, Diagnostik und Therapie bei HCV-Infektion enthält Neuerungen zur Indikationsstellung und soll effektiver als bislang zur Elimination von Hepatitis C beitragen. Menschen mit chronischer Hepatitis C sollen nun schneller als bisher identifiziert und behandelt werden. Empfohlen wird, jeden Patienten mit nachgewiesener RNA des Hepatitis-C-Virus (HCV) sofort antiviral zu behandeln, der Nachweis erhöhter Transaminasen-Werte oder einer Leberfibrose sind keine notwendige Voraussetzung. Auch die Bestimmung des HCV-Genotyps ist nur erforderlich, wenn bereits eine Zirrhose vorliegt und bereits eine Vortherapie stattgefunden hat.

Leber? Gecheckt!

Um die HCV-Dunkelziffer in Deutschland zu senken, wird nach Auskunft der Leitlinienautoren 2021 voraussichtlich ein allgemeines HCV-Screening mit HCV-Antikörper-Test und bei positivem Befund ergänzender HCV-RNA-Bestimmung eingeführt werden. „Dazu soll im Rahmen der Gesundheitsuntersuchung zur Früherkennung von Krankheiten ab dem Alter von 18 beziehungsweise 35 Jahren (Check-up 35) eine Diagnostik auf HCV-Antikörper erfolgen“, heißt es. Ziel sei es, bis zum Jahr 2030 die HCV-Elimination zu erreichen. Dazu seien begleitende Informationskampagnen notwendig. Ein Screening auf Hepatitis B und C als Teil des Check Up 35 hatte der Gemeinsame Bundesausschuss (GBA) im November beschlossen. Versicherte ab dem 35. Lebensjahr haben demnach künftig einmalig Anspruch, sich auf die beiden Viruserkrankungen als Bestandteil der Gesundheitsuntersuchung testen zu lassen. Ziel sei es, unentdeckte, da zunächst symptomlos oder schleichend verlaufende, Infektionen mit dem Hepatitis-B- oder dem Hepatitis-C-Virus zu erkennen.

Das Addendum zur S3-Leitlinie „Prophylaxe, Diagnostik und Therapie der Hepatitis-C-Virus(HCV)-Infektion“, AWMF-Registernummer 021-012, ist online verfügbar unter:
www.awmf.org/leitlinien/detail/ll/021-012.html

 

Quelle:

Ärztezeitung online