Neben Arzneimitteln müssen seit dem 1. September 2013 auch Impfstoffe und Plasmapräparate mit neuen Wirkstoffen, die nach dem 1. Januar 2013 zugelassen wurden, über das schwarze Dreieck kenntlich gemacht werden.
Rückmeldungen gefragt
Die neue Kennzeichnung informiert nicht nur. Sie fordert Patienten auch auf, über unerwartete Nebenwirkungen zu berichten. Dazu können Betroffene in Deutschland zum Beispiel die Meldebögen des Bundesinstituts für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) und des Paul-Ehrlich-Instituts nutzen. Ebenfalls möglich: ein Gespräch mit dem behandelnden Arzt. Er kann nicht nur ggf. ein anderes Präparat verordnen, sondern ist auch verpflichtet, ungewöhnliche Begleiterscheinungen zu melden.
Nebenwirkungen werden überwacht
Angst müssen Verbraucher vor den neuen Medikamenten aber nicht haben. Die Europäische Kommission weist darauf hin, dass alle Präparate auf dem Markt vorher ausgiebig getestet werden. Außerdem müssen Medikamente in klinischen Tests beweisen, dass ihr Nutzen die Risiken übersteigt. Nur dann werden sie auch zugelassen. Das schwarze Dreieck soll nun dazu beitragen, auch nach der Markteinführung zu überwachen, ob noch unbekannte Nebenwirkungen auftreten. So will die EU bislang unbekannte Wirkungen eines Mittels schneller erkennen und Verbraucher besser schützen.
Meldebögen für Patienten:
Bundesinstituts für Arzneimittel und Medizinprodukte
Quelle: Pressemitteilung der EU
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