Präeklampsie-Test ab Oktober 2019 Kassenleistung

Zwei bis drei Prozent aller Schwangeren entwickeln im Laufe der Schwangerschaft eine Präeklampsie. Die Erkrankung bedroht die Gesundheit von Mutter und Kind. In schweren Fällen drohen Nieren- und Leberversagen; die Plazenta kann sich frühzeitig lösen und das Risiko für Fehlgeburten steigt. Ab dem 1. Oktober 2019 übernehmen die Krankenkassen beim Vorliegen des Verdachts auf eine Präeklampsie die Kosten für diagnostische Labortests.

Symptome nicht immer eindeutig

Die Symptome einer Präeklampsie sind durchaus nicht immer eindeutig. Der Blutdruck der Betroffenen steigt an, sie leiden an Unwohlsein, Augenflimmern, Kopfschmerzen und Wassereinlagerungen im Gewebe. Schätzungsweise entwickeln über zehn Prozent der Schwangeren Symptome. Nur drei bis fünf Prozent erkranken letztlich aber an Präeklampsie. Aufgrund der Risiken für die Schwangere und das Ungeborene kommt es in jedem Fall auf eine klare Diagnose an. Experten vermuten, dass die Präeklampsie auf eine Fehlbildung der die Plazenta versorgenden Blutgefäße zurückgeht.

Sichere Diagnose mit Labortests

Bestimmte Laborwerte können eine Präeklampsie zuverlässig anzeigen: PlGF (Placental Growth Factor) steuert das Wachstum der Blutgefäße, sFlt-1 (soluble fms-like tyrosinekinase-1) reguliert deren Rückbildung. Liegt das Verhältnis beider Faktoren (Quotient) zueinander über 85, muss der Arzt von einer Präeklampsie ausgehen. Dann sollte die Patientin in einer Klinik für Pränatalmedizin betreut werden.

Die Labordiagnostik  kann über die Krankenkassen abgerechnet werden, wenn folgende Voraussetzungen erfüllt sind:

  • neu auftretender oder bestehender Bluthochdruck
  • organische oder labordiagnostische Untersuchungsbefunde, die auf eine Präeklampsie hindeuten und keiner anderen Ursache zugeordnet werden können
  • Wachstumsstörung des Ungeborenen
  • auffälliger dopplersonographischer Befund der Gebärmutterarterie in einer Untersuchung  

Quelle:

Kassenärztliche Bundesvereinigung

 

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