Toxoplasmose-Test nur bei Infektionsverdacht
Welche Vorsorgeuntersuchungen Schwangere kostenfrei nutzen können, regeln die Mutterschaftsrichtlinien des Gemeinsamen Bundesausschuss (G-BA). Ein Test auf Toxoplasmose-Erreger übernehmen die Krankenkassen bisher erst, wenn Ärzt*innen eine Infektion vermuten. Für ein Screening fehlt laut den Wissenschaftler*innen des IGeL-Monitors der Nutzennachweis. Problematisch: Die Infektion verläuft fast immer beschwerdefrei. Hervorgerufen wird Toxoplasmose durch den Parasit Toxoplasma gondii. Er wird vor allem durch Katzenkot, rohe Fleisch- und Wurstwaren sowie den Kontakt mit infiziertem Erdreich oder Sand verbreitet. Haben Frauen sich bereits vor der Schwangeschaft mit Toxoplasmose infiziert und entsprechende Antikörper entwickelt, sind sie und das Baby vor einer (erneuten) Infektion geschützt.
Toxoplasmose-Infektion: erkennen, behandeln, Risiko reduzieren
Infiziert sich eine Frau während einer Schwangerschaft das erste Mal mit Toxoplasmose, besteht die Gefahr, dass der Erreger auf das Ungeborene übergeht. Er kann Augen und Gehirn des Kindes schädigen und schwere Missbildungen verursachen. Wird die Infektion entdeckt, lässt sie sich mit Antibiotika behandeln. Die Behandlung reduziert die Gefahr, dass die Viren auf das Ungeborene übergehen und kann schwere Schädigungen verhindern. Fachgesellschaften wie der Berufsverband der Frauenärzte (BVF) und die Deutsche Gesellschaft für Perinatal- und Geburtsmedizin (DGPGM) setzen sich daher dafür ein, den Toxoplasmose-Test in den Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenkassen aufzunehmen.