Genexpressionstest für Brustkrebspatientinnen

Nach einem Beschluss des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA) können Patientinnen mit Brustkrebs im frühen Stadium, bei denen das Rückfallrisiko nicht sicher bestimmt werden kann, künftig einen Biomarker-Test auf Kosten der Krankenkassen in Anspruch nehmen. Patientenvertretungen und Fachverbände wünschen sich weitere Verbesserungen. In ganz Deutschland erkranken nach Angaben des GB-A jährlich rund 70 000 Frauen an frühem Brustkrebs.

Ein Produkt zugelassen

Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) hat im Juni nach fast sechs Jahren Beratung nun ein einziges Produkt für die vertragsärztliche Versorgung zugelassen. Der Biomarker-Test kann beim hormonrezeptor-positiven, HER2/neu-negativen Brustkrebs ohne Lymphknotenbefall, also bei frühem Brustkrebs, anhand einer genetischen Analyse der Tumorzellen Informationen zum Rückfallrisiko geben. Zuvor hatte das unabhängige Institut für Qualität und Wirtschaftlichkeit im Gesundheitswesen (IQWiG) in Köln aus den Ergebnissen einer internationalen Studie mit mehr als 10.000 Patientinnen (TAILORx) konkrete Anhaltspunkte für den Nutzwert des Tests gewonnen. Zu anderen auf dem Markt erhältlichen Tests konnte dagegen kein Nutzen bestätigt werden, da keine entsprechenden prospektiven Studien vorliegen. Der Biomarker-Test kann aus Gewebe erfolgen, das bereits entnommen wurde. Ein Informationsblatt für Patientinnen soll diesen die Entscheidung für oder gegen den Test erleichtern.

Patientinnenvertretung und Fachverbände wünschen sich Verbesserungen

Die Patientenvertretung im Gemeinsamen Bundesausschuss spricht von einer unbefriedigenden Bewertungssituation und hat sich bei der Entscheidung enthalten. Die momentane Versorgungssituation sei undurchsichtig. Durch den Beschluss würde nur ein Test in den Leistungskatalog aufgenommen, während bereits weitaus mehr Tests in Deutschland eingesetzt würden, sowohl in der ambulanten spezialfachärztlichen Versorgung (ASV) als auch im Rahmen von Selektivverträgen. Auch der Bundesverband Deutscher Pathologen (BDP) wünscht sich eine rasche Nachbesserung des noch nicht in Kraft getretenen G-BA-Beschlusses. Wichtig sei, dass im Rahmen der ASV und in dem hersteller­unabhängigen Selektivvertrag des BDP die Genexpressionsdiagnostik mit anderen Methoden erstattungsfähig bleibt. Den Patientinnen müssten auf der Basis der Entscheidung der Tumorboards alle methodisch standardisierten und klinisch validierten Multigentests zugänglich sein. Das entspreche der gültigen S3-Leitlinie Mammakarzinom.

Beschluss noch nicht in Kraft, Kassen erstatten bereits

Bei der Knappschaft versicherte Frauen mit invasivem Brustkrebs im Frühstadium I bis IIIA, welcher Hormonrezeptor-positiv und gleichzeitig HER2-negativ ist, können schon seit Anfang 2017 kostenfrei den Genexpressionstest nutzen. Grundlage hierfür ist ein Selektivvertrag mit Hersteller und Pathologen. Die Ergebnisse der TAILORx-Studie hätten gezeigt, dass der Test klare Informationen über den Nutzen der Chemotherapie liefert und somit Über- und Unterbehandlungen reduzieren hilft. Die Studie identifiziere die große Mehrheit der Frauen mit Brustkrebs im Frühstadium, denen eine Chemotherapie keinen zusätzlichen Nutzen bringt – das sind rund 80 % der Patientinnen – sowie die wichtige Minderheit von Frauen, für die eine Chemotherapie lebensentscheidend sein kann. Die AOK Nordost übernimmt die Kosten von Biomarker-Tests bei frühem Burstkrebs seit der jetzt erfolgten G-BA-Entscheidung. Bei der AOK Nordost waren 2017 etwa 1700 Patientinnen erstmals mit der Diagnose Brustkrebs konfrontiert.

 

Quelle:

Medical Tribune

Weitere Informationen zu diesen Themen