Durchführung des Screenings auf Gestationsdiabetes in der eigenen Praxis

Seit Anfang März dieses Jahres ist das Screening auf Gestationsdiabetes für jede Schwangere Leistung der gesetzlichen Krankenversicherung. Diese Entscheidung basiert auf dem Beschluss des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA) vom 15.12.2011. Die Blutzucker-Bestimmung soll aus Venenblut mittels standardgerechter und qualitätsgesicherter Glukosemess-Methodik erfolgen.

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